Evtl. verschwiegener Unfallschaden nach Privatkauf im November - E46 320 Ci M54 Baujahr 3/2001

  • Ein wesentlicher Punkt, den ich noch genauer hervorheben will ist, dass laut Angabe des Verkäufers das Auto seit Anbeginn nur innerhalb der Familie weitergegeben wurde. Rein logisch betrachtet kann man davon ausgehen, dass man in einer Familiensituation von einem Unfall Wind bekommt.


    Ich möchte aus dieser Sache nicht mehr rausziehen, als mir zusteht und ich bin auch kein Freund von scharf schießen. Allerdings ist es auch nicht die feine Art eine Beschädigung dieser Art zu verschweigen bzw. nicht zu erwähnen und ich möchte nur das, was mir zugesichert wurde.


    Laut einigen Seiten im Internet und BGH Urteilen gab es wirklich bestimmte Schadensgrenzen, ab denen ein Wagen als Unfallwagen deklariert werden muss. Meines Wissens und auch nach einiger Recherche ist auch eine komplette Lackierung unaufgefordert zu erwähnen! Auch ein Ausschließen des Unfalls "ins Blaue hinein", also ohne genaue Informationen, kann auch schon als arglistig ausgelegt werden.


    In diesem Fall wurde gar nichts von Lackierung oder Unfall erwähnt. Wenn ich eine Lackierung bei optischen Mängeln vornehmen lasse und das Auto danach top aussieht, kann man doch davon ausgehen, dass dies zum Preis steigern erwähnt wird. Und dann hätte ich auch nichts dagegen.


    Vor dem Verkauf wurde das Auto auch noch einmal professionell aufbereitet und laut Gutachter heute konnte man die Lackunterschiede deshalb nicht genau sehen.


    Dass das unter Umständen einen sehr langen Weg gehen wird ist mir klar, aber ich hoffe dennoch, dass sich das recht schnell in Wohlgefallen auflöst. Wenn möglich für beide Seiten.


    @ AndiLatte Evtl. werde ich heute nochmal bei BMW direkt vorbeifahren und den Fahrzeugschlüssen auslesen lassen, dankeschön für den Tipp!


    Vielen Dank für eure Beiträge und viele Grüße!

  • Na wenn der Wagen seit Anbeginn in Familienhand ist, dann ist die Sache für dich ja noch vorteilhafter!
    Wäre nett, wenn du uns auf dem Laufenden halten würdest! :)


    Frag mal den Verkäufer ob er nicht aufgrund der "Beweislast" sich doch entscheidet den Wagen zurückzunehmen/den Preis zu mindern (was du halt lieber hättest).


    Kannst ihm ja verklickern, dass du beim Gutachter warst, der dir das eindeutig bestätigen würde und du, wenn nötig, diesen Schritt auch gehen wirst.
    Vllt entscheidet er sich ja überraschenderweise um und ihm fällt da ein "Unfällche" ein ;)

  • Ab wann ein Unfallschaden vorliegt und wann es sich lediglich um einen Bagatellschaden handelt ist lt. BGH-Urteil von 2012 übrigens nicht mehr nach der Schadenshöhe feststellbar! Die damals geltende 750€ (ab 2006 gefestigte BGH-Rechtssprechung) Grenze wurde kraft des Urteils von 2012 aufgehoben, nur mal so. ;)

  • Okay, wusste ich nicht. Wie ist das jetzt geregelt AndiLatte

  • Doch - genau richtig. Du musst beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.


    Aufpassen - du beziehst dich auch die Sachmangelhaftung. Ich nehme mal fix an, dass diese ausgeschlossen wurde. (Läuft auch unter dem Namen Gewährleistung).


    Die einzige Möglichkeit an den Käufer heran zu kommen ist ihm Täuschung zu beweisen. Aber im Gegensatz zur Gewährleistung, bei der die Beweislastumkehr erst nach 6 Monaten eintritt muss bei der Täuschung der Käufer von Anfang an beweisen, dass der Verkäufer davon wusste.
    Und wenn das jetzt keine offensichtlichen Mängel waren (und so offensichtlich waren sie ja dann wohl auch nicht wenn du selber erst nach 3 Monaten drauf kommst) wird es wohl schwer dem Verkäufer das nachzuweisen.


    Vielmehr haben 2 Laien eine Vertrag abgeschlossen, die nicht das wissen müssen wie es ein Gutachter oder Händler wissen müsste. Es wäre dir ja frei gestanden den Wagen von einem Experten untersuchen zu lassen (ADAC Gebrauchtwagengutachten).


    @ AndiLatte: genau so dachte ich es mir nämlich aus. BGH Rechtsprechung ist zwar gut aber ihr habt in D kein Caselaw. Zum Schluss entscheidet jeder Richter (wenn er denn überhaupt entscheidet und die Parteien nicht zuvor zu einem Vergleich überzeugen kann) nach freier Beweiswürdigung. Und wenn er unter Berücksichtung aller Beweise der Meinung ist, dass du eine Mitschuld hast dann hilft der BGH auch nichts mehr. Und sich bis dort durch zukämpfen wird bei dem "geringen" Schaden keinen Sinn machen. Aber wie wir ja wissen hilft das jetzt ohnehin nichts mehr weil es keine Wertgrenze mehr gibt, selbst für den BGH nicht.


    Spricht ihn lieber darauf an, dass du diesen für dich nicht erkennbaren Mangel, den er durch seine Familienkontakte oder die Haltedauer des Fahrzeuges haben müsste erst jetzt erkannt hast und dir dieser Mangel verschwiegen wurde.
    Wenn er sich ein wenig Schlau macht wird er feststellen, dass ihn auch eine gewisse Mitteilungspflicht trifft auch Dinge anzugeben, die vielleicht zwar kein Unfall sind aber deine Kaufentscheidung beeinflussen könnten.


    Dann am besten eine gewissen Nachlass (1000 - 2000) EUR ausverhandeln (weiß ja nicht wie teuer der Wagen war - sollte halt irgendwie im Verhältnis stehen. Wenn du den super Schnapper gemacht hast wird das auch wieder deine Chancen vermindern weil dann ja der Zustand im Preis einkalkuliert war), den Kaufvertrag dementsprechend ergänzen und Ruhe damit haben.

  • Wenn ein unfallfreier Wagen vereinbart war, dann stellt die Lieferung eines Unfallwagens einen Sachmangel dar.

    Das ist grundsätzlich richtig, allerdings kann auch ein Sachmangel vorliegen, wenn die Beschaffenheit nicht explizit vereinbart wurde, da der Gebrauchtwagenkäufer als übliche Beschaffenheit annehmen kann, dass ein Gebrauchtwagen unfallfrei ist.


    Laest nur noch bei Bagatellschäden ist die Unfallfreiheit gegeben also bei "...nur ganz geringfügigen, äußeren (Lack-)Schäden, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering ist..."


    Sehr wage Formulierung finde ich, also liegt mMn n großer Ermessensspielraum vor. Wenn ich Richter wäre würde ich wohl Unfallfreiheit bei allem anmelden, was noch mit SmartRepair behebbar ist.

  • wenn allerdings "Unfallfrei" angegeben wurde und das aber ein größerer Schaden von der ganzen Seite ist und nicht nur lackiert worden ist.


    DAnn nennt man das meines wissens "nicht vorhanden sein einer zugesicherten Eigenschaft" und damit hat der Verkäufer schlechte KArten würde ich mal behaupten.


    Genaues denke ich mal , wird dir aber der Anwalt beantworten den du kontaktieren solltest.

    "you can take my Money, you can take my Soul, but you can't take my Rock n' Roll"

  • Ich war gerade bei BMW und wollte mal nach der Reparaturhistorie und dem Serviceheft fragen, in dem eine Eintragung für eine Inspektion in der lokalen BMW Niederlassung eingetragen war.


    Fakt ist: Das Auto war noch nie in der Niederlassung, die eine Eintragung ins Scheckheft gestempelt hat. Weiter sind wohl mal Stempel verschwunden und BMW ist jetzt auch dran interessiert das aufzuklären. Die Unterschrift im Serviceheft ist in der Niederlassung nicht bekannt.


    Weiter wurde mir gesagt, dass in einer "inoffiziellen" Datenbank etwas von 190.000 km Inspektion steht, obwohl das Fahrzeug momentan 170.000 km auf der Uhr hat. Der Serviceleiter sagte er kann nichts beweisen und diese Datenbanken können auch mal etwas durcheinander bringen, aber wenn man das alles so hört wäre es nicht verwunderlich, wenn am km-Stand was falsch ist.


    Das wird immer krasser... Morgen hab ich zum Glück einen Termin beim Anwalt bekommen...

  • Wow das wäre echt heftig!!!!!!
    Halte uns auf dem Laufenden und ich wünsche viel Glück das es alles gut ausgeht!

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