BMW 320d Touring abgebrannt!

  • Werde morgen mal genaue Infos reinholen, was an der Kiste gepfuscht wurde.


    Ich denke letztendlich werde ich den Gang zum Anwalt wagen, ich selber bin mir keiner Schuld bewusst und ich verschenke sicherlich nicht mal einfach so 5'000 Euronen. 8| Der Verkäufer lacht sich e schon eins ins Fäustchen. Wenn alles nichts bringt werde ich in jedem Fall in sämtlichen Foren seinen vollen Namen erwähnen. Andere gehen für solche krummen Dinger in den Knast...


    Wenn das Ding in Ordnung gewesen wäre, wär der mir auch nicht mal schnell einfach so abgefackelt.

    Sry, du reagierst ein bisschen über.


    1. Dein Anwalt wird dir sowas sagen wie: Gutachter muss feststellen woran der "Unfall" lag. Je nachdem, darfst du die Kosten für diesen erstmal vorstrecken.
    2. Dieser Fehler muss eindeutig mit dem vorigen "Tun des Verkäufers" in Zusammenhang gebracht werden. (Wieviel Vorbesitzer gibts denn überhaupt?)
    3. Ohne Beweise einen Namen eines Verkäufers "in sämtlichen Foren" nennen und ihn denunzieren bringt dir nichts Gutes, sondern nur diverse Anzeigen wegen Verleumdung/übler Nachrede.


    Woran machst du denn fest, dass es die Schuld des Verkäufers ist?

  • Sry, du reagierst ein bisschen über.


    1. Dein Anwalt wird dir sowas sagen wie: Gutachter muss feststellen woran der "Unfall" lag. Je nachdem, darfst du die Kosten für diesen erstmal vorstrecken.
    2. Dieser Fehler muss eindeutig mit dem vorigen "Tun des Verkäufers" in Zusammenhang gebracht werden. (Wieviel Vorbesitzer gibts denn überhaupt?)
    3. Ohne Beweise einen Namen eines Verkäufers "in sämtlichen Foren" nennen und ihn denunzieren bringt dir nichts Gutes, sondern nur diverse Anzeigen wegen Verleumdung/übler Nachrede.


    Woran machst du denn fest, dass es die Schuld des Verkäufers ist?

    Sry., kann deine Wut zwar verstehen, sehe es aber genauso wie Icefeldt.


    Würde erst mal klären, welchen Vers.-Schutz du de facto hast. Nur Haftpflicht: gehst du definitiv leer aus, den Brand zahlt nur die Teilkasko!


    Ich habe z.B, bei meiner Vers. die Teilkasko von Selbstbeteiligung auf ohne Selbstbeteiligung telefonisch umgestellt. Damit war der Vertrag bindend.


    Wenn du deiner Vers. mitgeteilt hast, dass du die Teilkasko nicht möchtest, ist dass möglicherweise schon rechtsverbindlich, obwohl du den neuen Vertrag noch nicht vorliegen hast.


    Aber bestimmt gibt's hier RAe oder Versicherungskaufleute, die dir das beantworten können.


    Befürchte allerdings auch, dass du auf dem Schaden sitzen bleibst. :(

  • Wenn doch angebliches vieles unsauber und/oder mangelhaft zusammengebaut wurde, wieso hast du das nicht behoben oder beheben lassen? ?(

  • Wenn doch angebliches vieles unsauber und/oder mangelhaft zusammengebaut wurde, wieso hast du das nicht behoben oder beheben lassen? ?(

    Ich wurde nicht darauf angesprochen, es hieß nur immer schlampig bzw. mangelhaft zusammengebaut.


    Gründe warum ich den Verkäufer für schuldig halte:


    - Er hatte das Fahrzeug nur ganz kurz, zwei oder drei Monate.
    - Er wollte das Auto so schnell wie möglich loswerden.
    - Er verschwieg mir die Mängel an dem Auto arglistig, tut so als würde er von nichts wissen, ist aber KFZ-Mechatroniker bei ner freien BMW Werkstatt.
    - Als ich ihn anfangs von den auftretenden Problemen schilderte, gab er mir immer die schuld für alles, z. B. würde der Wagen draussen stehen oder ich hätte selbst was veschuldet, obwohl ich mit dem Auto sehr sorgsam umgegangen bin.
    - Ausserdem war er auch sehr erleichtert und froh, als ich nach der Probefahrt zusagte den Wagen zu kaufen.

  • Erstmals alles Gute, Dir ist nix passiert und das ist wichtig.


    Wieso unterstellst Du dem Verkäufer alles schlechte? Was ist denn rumgepfuscht worden, das Du trotzdem mit solch einem " Gefährt " rumgefahren bist?


    Also wenn Du den Verkäufer im Netz bloßstellst, wird er sich genau deswegen ins Fäustchen lachen und dich anzeigen und damit auch durchkommen.


    Und wenn ich ein Auto verkaufe, bin ich auch erleichtert, das der Wagen weg ist. Hättest lieber einen Fachmann mitnehmen sollen, als Du den Wagen angeschaut hast, denn das " rumgepfusche " hätte man sicherlich gesehen..


    Naja.. lass dich vom Anwalt beraten und vergiss nicht zu fragen, wie hoch womöglich die Strafe für üble Nachrede etc ist...


    Nachtrag:


    zu " Wenn das Ding in Ordnung gewesen wäre, wär der mir auch nicht mal schnell einfach so abgefackelt. "


    Auch Autos, die regelmässig in der Werkstatt gepflegt werden, fackeln ab. Schau mal die Problematik bei Porsche mit dem 911er an. Ich glaube nicht, das alle abgefackelten Karren in der Hinterhofwerkstatt waren...

    Mit besten Grüßen


    Erhan
    __________________________________________


    Wenn
    du den Baum, den du gleich treffen wirst , sehen kannst, nennt man das
    untersteuern. Wenn du ihn hören und fühlen kannst, war´s übersteuern"


    (Walter Röhrl)

  • Hast du denn den Wagen als Mängelfrei gekauft? Steht das so explizit im Kaufvertrag? Wenn ja geh zum Anwalt, probiers. Wenn nein, vergiss die ganze Sache....

  • Gründe warum ich den Verkäufer für schuldig halte:


    - Er hatte das Fahrzeug nur ganz kurz, zwei oder drei Monate.

    Das ist kein gerichtlich vewertbarer Beweis.


    Zitat

    - Er wollte das Auto so schnell wie möglich loswerden.

    Will jeder, der einen Wagen verkauft.


    Zitat

    -
    Er verschwieg mir die Mängel an dem Auto arglistig, tut so als würde er
    von nichts wissen, ist aber KFZ-Mechatroniker bei ner freien BMW
    Werkstatt.

    Welche Mängel hat er dir arglistig verschwiegen?
    Wieso hast du "damals" nix dagegen unternommen?


    Zitat

    - Als ich ihn anfangs von den auftretenden Problemen
    schilderte, gab er mir immer die schuld für alles, z. B. würde der Wagen
    draussen stehen oder ich hätte selbst was veschuldet, obwohl ich mit
    dem Auto sehr sorgsam umgegangen bin.

    Was würdest du denn sagen, wenn der Käufer deines ehemaligen Wagens später ankommt, und angeblich Mängel auffindet, von denen du selbst nix weisst?


    Zitat

    - Ausserdem war er auch sehr erleichtert und froh, als ich nach der Probefahrt zusagte den Wagen zu kaufen.

    Wie jeder der ein Auto verkauft.





    Du sprichst hier dauernd von "anderen Mängeln", hast diese aber noch nicht benannt.
    Was gabs denn alles, was dir aufgefallen ist?

  • Ich glaube du hast hier leider allgemein sehr schlechte Karten vor Gericht..
    Zudem ist es der Versicherung egal welche Versicherungsart angefragt wurde, zum Zeitpunkt warst du i.d.R. lediglich Haftpflicht versichert - der Schaden wird voraussichtlich bei dir bleiben.

  • Der Verkäufer kann auch einfach behaupten, dass er von den "Mängeln" nix wusste.
    Da er den Wagen ja nur 2-3 Monate selbst hatte, gibt es also auch noch mindestens einen weiteren Vorbesitzer.


    Und nur weil man zufällig KFZ Mechatroniker oder sonst was ist, musst man nicht jeden Wagen den man weiterverkauft einmal komplett auseinandernehmen und alle Mängel beseitigen,
    so dass einem der neue Käufer nicht irgendwie was ankreiden kann.