BMW 320d Touring abgebrannt!

  • Hat der private Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen? Sonst kannst du ihn darüber bekommen. Denn auch private Verkäufer müssen Gewährleistung geben, oder sie eben ausschließen.

  • Mir stellt sich auch eine ganz andere Frage: Zahlt die Haftpflicht den Feuerwehreinsatz :?:


    Die Haftpflicht zahlt Schäden, die durch das versicherte Auto entstehen. Dazu gehören auch Feuerwehreinsätze wegen einem brennenden Fahrzeug, auslaufendem Öl, usw.

  • Hat der private Verkäufer die Gewährleistung ausgeschlossen? Sonst kannst du ihn darüber bekommen. Denn auch private Verkäufer müssen Gewährleistung geben, oder sie eben ausschließen.


    Da der Verkäufer laut dem Threadersteller ja sowieso alles mut- und böswillig durchgezogen hat, hat er sicher daran gedacht die Gewährleistung auszuschließen.


    Sobald man einen Vordruck vom ADAC usw. benutzt, steht dort immer das die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird. Und die meisten Verkäufer nutzen ja so einen Vordruck.

  • Also man muss hier auch mal deutlich klar stellen, dass das wie der TE die Geschichte erzählt und ein Kommentar dazu, dass man skeptisch sein muss Autos zu kaufen von Leuten die Ahnung haben ein Risiko sei, eine Frechheit ist! Ich bin selber Mechaniker bei BMW (BMW Händler!) und verkaufe auch ab und an meine Autos. Stellt es nicht so dar, dass alle Mechaniker die Autos verkaufen Betrüger sind. Das ist nicht fair! Zumal der Verkäufer mit BMW offenbar nichts zu tun. Oder was meinst du mit "freier BMW-Werkstatt"?


    Zu deinem Fall kann ich dir sagen, dass du leider schlechte Karten hast, da zu viel Zeit zwischen Kauf und dem Brand liegt. Keiner kann nachweisen was in der Zeit mit dem Fahrzeug passiert ist. Vielleicht liegt die Ursache für den Brand in einer Reparatur deiner Werkstätten!? Vertrauen tust du ja offenbar keinem.. Kann ausgeschlossen werden, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat?


    Was macht eine Werkstatt für dich vertrauenswürdig? Wie verliert eine Werkstatt dein Vertrauen? Dass sie einen Fehler nicht sofort findet? Die Glühkerzen waren wahrscheinlich auch defekt. Ist nichts ungewöhnliches..! Und um ein System zu prüfen und einen Fehler einzugrenzen, muss man halt Grundvoraussetzungen schaffen. Und die sehen dann halt so aus, dass erst alle Fehler beseitigt werden um dann das System (in deinem Fall Motor und DDE) prüfen zu können. Ich kenne deinen Motor jetzt nicht und die Fakten des Falls. Aber sich zu beschweren dass die Werkstatt "irgendwas" repariert hat, das nicht zum Erfolg führte, finde ich immer etwas schwierig.



    Wir leben BMW!

  • War das Fahrzeug nur ueber die eVB-Nummer, die man fuer die Anmeldung braucht versichert? Dann wahrscheinlich nur Kfz- Haftplfichtversicherung, aber man kann auch mehr mit der Versicherung vereinbaren.
    Zitat aus Wikipedia



    Zitat

    Über die eVB-Nummer wird gewährleistet, dass das anzumeldende Kraftfahrzeug mindestens über die Kfz- Haftplfichtversicherung abgesichert ist. Um gleichzeitig schon Versicherungsschutz in Kasko (Voll- oder Teilkasko) zu erhalten, ist es erforderlich, sich die vorläufige Deckung hierfür durch den Versicherer bestätigen zu lassen.





    Oder hast du definitiv die Haftpflicht abgeschlossen (voruebergehend), bis du dich endgueltig entschieden hast? Das kannst nur du selbst wissen, was du bei deiner Versicherung unterschrieben hast.


    Zum anderen: wenn mir eine Werkstatt kurz nach dem Autokauf sagt, dass an meinem Auto "herum gepfuscht wurde", lass ich mir das moeglichst genau schriftlich bestaetigen. Mit der Liste gehe ich zum Verkaeufer und bitte um Aufklaerung. Oder lasse das meinen Anwalt machen, bzw. lasse ihn pruefen, ob der Kauf rueckgaengig gemacht werden kann. Auf jeden Fall mache ich keine Vollgasfahrten mehr, bis ich weiss, was los ist.


    "Gekauft wie gesehen" oder "Auschluss von Garantie und Sachmaengelhaftung" gibt es beim Privatkauf, gelten aber nicht fuer arglistig verschwiegene Maengel. Beim Privatkauf von einem "Fachmann", zu denen ein KFZ-Mechatroniker, der in einer Werkstatt arbeitet, dazu gehoert, kann man davon ausgehen, dass beim Verkauf bestehende Maengel bekannt sind. Er kann sich also nicht ganz so einfach mit Unwissen heraus reden wie der "normale, dumme Privatverkaeufer".
    Meine Meinung. Keine Ahnung, ob man das juristisch belegen kann. Ich meine aber, so etwas schon mal gelesen zu haben. Finde es leider nicht mehr. Hier lohnt es sich auf jeden Fall beim Anwalt nachzufragen.


    Ob der Mangel wirklich schon bei Kauf bestand, oder erst spaeter, muss dann im Zweifelsfall ein Gutachter klaeren. Noch ein Grund mehr, dass moeglichst schnell feststellen zu lassen und nicht noch erst einige Zeit weiter mit dem Fahrzeug zu fahren.


    Aber wie Storch-Motorsport schon schrieb: Nicht jeder , der als "Fachmann" Autos privat verkauft, ist ein Gauner.