Punkt in der Probezeit - Habe ich gute Chancen für einen EInspruch?

  • Hallo,


    ich habe mal eine Frage an alle die sich etwas mit Verkehrsrecht auskennen. Und zwar geht es darum, dass ich im Februar geblitzt wurde und diesen Donnerstag der Bußgeldbscheid kam. Ich war 22km/h zu schnell auf der Autobahn in einer Baustelle, macht also 70€ und einen Punkt. Da ich noch in der Probezeit bin wird es natürlich auf ein Aufbauseminar hinauslaufen und 2 Jahre Probezeitverlängerung. Jedoch hat sich die Sache so abgespielt:


    Vor der Baustelle war ein unbegrenzter Streckenabschnitt, in dem ich 180-200km/h gefahren bin. Nach und nach wurde die Geschwindigkeit auf 120,100,80 und schließlich 60km/h begrenzt. Jedoch hatte ich das Problem, dass ich nicht schnell genug runterbremsen "konnte/wollte", da mein hintermann gefühlte 1cm hinter mir gefahren ist, ich habe von seiner Motorhaube eigentlich nur noch die Lüftungsschlitze vor der Windschutzscheibe gesehen, konnte mich aber auch nicht rechts einordnen, da die Spur komplett voll war. Der Grund warum ich nicht so schnell Bremsen wollte ist einfach der, dass ich Angst hatte der Hintermann kann nicht schnell genug reagieren und würde mir bei einer etwas stärkeren Bremsung hinten reinfahren. Klar, es wäre seine Schuld da er den Abstand nicht eingehalten hat, aber wer will schon für eine Weile auf sein Auto verzichten weil es in der Werkstatt ist? Ich denke niemand.


    Meine Probezeit läuft am 24.04.14 ab und ich habe im Internet gelesen, dass wenn ich nun Einspruch dagegen einlege und das Verfahren länger als der Ablauf meiner Probezeit dauert es egal ist ob ich das Verfahren gewinne oder verliere, denn der Punkt wird erst mit dem Gerichtsurteil wirksam. Dann wäre ich aber schon aus der Probezeit raus und müsste kein Aufbauseminar machen und hätte keine Verlängerung der Probezeit.


    Habe ich das nun richtig gelesen und könnte so dem Punkt in der Probezeit entgehen (bzw. bei guter Verteidigung á la "ich wollte dadurch einen Auffahrunfall und die Gefährdung anderer Fahrer verhindern" den Punkt abwenden)?


    Schonmal danke für eure Hilfe und sorry für den langen Text :D


    Gruß
    soorax

  • Ich hatte in meiner Probezeit vor langer, langer Zeit einen ähnlichen Fall.


    Die Punkte gelten ab dem Tag des Verstoßes. Ganz blöd gesagt kannst Du sowas einen Tag bevor Deine Probezeit abläuft fabrizieren, raus kommst Du da nicht. Die Sache mit dem Hinterhergefahrenen wirst Du nicht beweisen können.


    Ich denke Du kannst das nur als Lehre verbuchen und musst die Suppe auslöffeln.


    Wenn jemand so Dicht hinter Dir her fährt und Du in der ersten Begrenzung auf die Bremse gehst hat dieser locker Zeit sich bis zur 60er Begrenzung an Deine Geschwindigkeit anzupassen. Ich denke das Argument zählt hier sowieso nicht. Ist aber nur meine Meinung.

  • guter Verteidigung á la "ich wollte dadurch einen Auffahrunfall und die Gefährdung anderer Fahrer verhindern" den Punkt abwenden)?

    Normalerweise ist sowas schon ein Argument was ziehen kann. Aber kannst du es beweisen?? Gibt es Zeugen?
    Aber selbst wenn, dann könnte das ja jeder behaupten der noch einen Zeugen im Auto hat.
    Ich denke, dass die Chancen eher schlecht sind.

    Hier, mein KFZ:
    Fishi´s Touring


    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die Mitmenschen.
    Genauso ist es übrigens auch wenn man doof ist! :lehrer:

  • Meines Wissens wird der Punkt am Tag des Geschehens angerechnet.




    Einspruch lohnt sich, wenn du Zeugen hast, oder man auf dem Foto das hintere Auto sehen kann. Wenn du das also irgendwie belegen kannst, dass der hintere Fahrer den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat, kann dich ein guter Anwalt bestimmt "herausboxen" :thumbsup: :meinung:

  • Hast du das Kennzeichen von deinem kuschelnden Hintermann?
    Theoretisch müsste er ja mit auf dem Foto sein und wurde ggf. sogar selber geblitzt.
    Das Bild im Brief, den du bekommst, ist nur ein kleiner Ausschnitt.
    Wie deine Chancen stehen, wenn du Einspruch erhebst, kann ich dir nicht sagen. Aber diese Punkte sind bei einer evtl. möglichen Anfechtung m.M.n. essentiell.

  • Geh zu nem guten anwalt der boxt dich da raus.
    War ein mobiler blitzer, dann wirds für ihn ein kinderspiel.
    Ich hab schon 4 mal gegen die behörde vor gericht gewonnen.


    Eine gute vereidigung ist das A und O.

  • Na da bin ich ja auf den weiteren Verlauf gespannt. So einfach wie Felipe das darstellt ist es absolut nicht.
    Und auch das Argument mit dem Hintermann wird nicht ziehen, sagt mir so meine Erfahrung.

  • Ganz einfach und easy würd ich sagen... Wenn du das Brief noch nicht ausgefüllt hast... Papas Namen eintragen und weg damit. Mit der Action haben die kein großes Fisch gefangen. Das habe ich in meiner Probezeit auch nehmlich gemacht und nach meiner Probezeit habe ich auch einmal mein Bruder sein Namen durchgegeben. Er hat den Punkt für mich kassiert. Wenn dann nach 1-2 Wochen das Brief mit dem Bußgeldbescheid da ist, hast du selbst für dich gewonnen und bist keine hunderte Euros los.


    Viel Glück !!!

    Biete:


    DVD 2013 für BMW (MK4) mit Blitzer

  • Und auch das Argument mit dem Hintermann wird nicht ziehen, sagt mir so meine Erfahrung.


    Hmmm einen Versuch ist es aber wert. Immerhin hat er sich "genötigt" gefühlt. Und als Fahranfänger hat man eben auch noch nicht die Erfahrung - deshalb ja auch "Anfänger". Würde auch mal schauen, ob man mit den "ganzen" Fotos was anfangen kann. Und wie schon erwähnt, müsste er eigentlich auch geblitzt worden sein.

    Liebe Grüße aus der Seestadt Bremerhaven
    Andreas


    Das grösste Werk des Teufels war, der Welt glaubhaft zu machen, dass es ihn nicht gibt (Kevin Spacey - Die üblichen Verdächtigen)