kann ich mein jetziges nummerschild für mein nächstes auto verwenden
hab mal gehört das soll jetzt gehen

Nummernschild weiter verwenden ?
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Ja das geht meines Wissen zumindest innerhalb eines Landkreises sicher.
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Ja ist möglich.
Vor langer zeit, wurde es für eine Zeit lang gesperrt. -
Geht doch schon immer?
Neu ist nur das man bei Umzug in einen anderen Kreis nicht mehr wechseln muss.
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Geht doch schon immer?
Neu ist nur das man bei Umzug in einen anderen Kreis nicht mehr wechseln muss.
Nicht so schnell Karsten, das ist/ war von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. In Berlin zum Beispiel mußten die Kennzeichen eine Weile ruhen bevor sie neu vergeben wurden. Ist aber schon ein Paar Jahre her. -
Zitat
Nicht so schnell Karsten, das ist/ war von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. In Berlin zum Beispiel mußten die Kennzeichen eine Weile ruhen bevor sie neu vergeben wurden. Ist aber schon ein Paar Jahre her.Hm okay, bekannte von mir haben schon seid über 20 Jahren das gleiche Kennzeichen und nehmen es immer mit.
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Bei uns gibts bei jedem neuen Auto ein neues Nummernschild, allerdings hauptsächlich deshalb, weil die alten Autos nicht verkauft sondern Familienintern weitergegeben wurden bisher
Aber generell konnte man bei uns schon immer sein Schild auf das neue Auto mitnehmen -
Ja ist in der heutigen Zeit (dank Internetz und Globalierung
) kein Problem mehr.
Hab das selbst vor 3 Wochen gemacht:
Hin mit den alten Schildern, altes Fahrzeug abmelden, neues Fahrzeug mit den gleichen Schildern anmelden. Wenn die Schilder nicht so schlimm aussehen kannst du die auch wieder nehmen. Zahlst nur den Preis für das Wunschkennzeichen, die Schilder musst du ja nicht unbedingt neu prägen lassen.Source:
http://www.wunschkennzeichen-r…i-kfz-kennzeichen-ab-2014 -
ok danke für die infos
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Hallo,
vielleicht hilft Dir das weiter:
Wenn der Standort eines Fahrzeugs in einen anderen Verwaltungsbezirk
verlegt wird, musste dort ursprünglich in jedem Fall ein neues
Kennzeichen beantragt werden (Umkennzeichnungspflicht). Seit September
2008 können die Bundesländer
entscheiden, ob bei einem Wechsel in einen anderen Zulassungsbezirk
innerhalb des eigenen Landes neue Kennzeichen zugeteilt werden müssen
oder nicht. Die alten Kennzeichen können bei Umzügen innerhalb des
Bundeslandes seit 1. November 2009 in Hessen,[3] seit 1. Februar 2010 in Schleswig-Holstein,[4] seit 12. April 2010 in Brandenburg,[5] seit 1. September 2010 in Sachsen,[6] seit 1. März 2011 in Thüringen[7] und seit 1. Juli 2012 in Nordrhein-Westfalen[8] behalten werden. In Bayern wurde seit 2009 eine Ausnahmegenehmigung des Ministeriums
zur Kennzeichenmitnahme für Verwaltungsbezirke, die zugleich von einer
Zulassungsstelle in der kreisfreien Stadt und der Zulassungsstelle im
Landkreis ausgegeben wurden, nach einem Versuch seit Dezember 2008
zwischen der Stadt Bayreuth und dem Landkreis Bayreuth, erteilt. Seit Juli 2009 wurde diese Möglichkeit schrittweise von weiteren Zulassungsstellen ermöglicht.[9] Ab Januar 2015 wird die Umkennzeichnungspflicht bundesweit entfallen.[ Bei Zulassung eines anderen Fahrzeuges auf den gleichen Fahrzeughalter kann das alte Kennzeichen auf Antrag behalten werden.