Unnötige Auflagen im Felgengutachten bei 8x17 ET35 auf Cabrio

  • Hallo zusammen,


    ich habe günstig neue Felgen in 8x17 ET35 bekommen und möchte die demnächst auf meinem 330i Cabrio mit 225/45/17 montieren.


    Habe jetzt mal einen Blick ins Gutachten geworfen und da steht das die Kanten umgelegt werden müssen, die Radabdeckung durch Anbau von geeigneten Teilen hergestellt werden muss, etc.


    Ich kann mir nicht vorstellen das die Felgen mit der Bereifung keine ausreichende Freigängigkeit haben oder irgendwo schleifen.


    Frage ist nun: Muss man immer alle Auflagen im Gutachten erfüllen, oder schaut der Prüfer ob die Auflagen überhaupt nötig sind?

  • Wenn sie nicht schleifen und die Reifen abgedeckt sind (und das werden sie), musst du da gar nichts machen.
    Bei meinen MAM B1 stand das auch im Gutachten, hab nichts gemacht und eingetragen wurde es trotzdem.

  • Okay, hätte mich auch gewundert.


    Mein Touring hat E90 Felgen in 8x17 und ET34 eingetragen bekommen, dann müsste es beim Cabrio ja erst recht funktionieren.


    Fahrwerk beim Cab ist die sportliche Fahrwerksabstimmung, also kein extremer Tiefgang.