Dein Einwand trägt ungemein zum Verständnis bei
Außerdem falschDu sprichst vom veräußern und nicht vom kaufen.
Das Veräußern nennt man dann ????
Noch einfacher konnte ich es nicht fassen, um klar zu machen was ich mein!!!
Gruß Teckel
Veräußern = Übertragung des Eigentums. Verkaufen = abschließen eines dinglichen Rechtsgeschäfts (Kaufvertrag). Durch den Vertrag erwirbst du also nur das Recht, vom Verkäufer dir die Übereignung der Sache verlangen zu können. Eigentümer ist man dann noch lange nicht.