Jetzt gehts los!!! --->Fehlersuche wegen unnatürlicher Geräuschkulisse beim Schalten

  • Servus Leutz!!![Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Winken/smilie_winke_048.gif]


    Einige Threads sind bereits zu diesem Thema verfasst worden, leider bisher ohne nennenswerte Ergebnisse.
    Es geht um die unnatürliche Geräuschkulisse einiger BMW beim schalten, kuppeln etc.
    Ich selber habe mich diesbezüglich in diesem Thread unbesorgt darüber geäußert,
    da ich nach Rücksprache mit meinem :) erstmal beruhigt war.
    Fehler!!!
    Nachdem sich die Symptome bis heute schleichend verschlechtert haben, bin ich nochmal zum :) gefahren und habe auf ein Probefahrt bestanden.
    Nun konnte ich genauestens klarmachen, was ich denn meinte.Man muß sich jetzt mal vorstellen, daß dieses bereits mein dritter Werkstattbesuch war, bei dem ich neben anderen Kleinigkeiten,
    auch immer wieder die Geräusche beim Schalten, sowie deren schwergängigkeit (hakeln) bemängelt habe.
    Die typische Antwort, die ich Anfangs erhielt war: "Das liegt daran, daß es sich hier um eine Sportschaltung handelt!"


    :eek: :spinn:


    So, nun ratet mal, was das Ergebnis dieser "Probefahrt" war?!
    [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Denken/smilie_denk_09.gif]................................[Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Denken/smilie_denk_45.gif]!!!
    Richtig!!!
    Zitat:
    "Ja, also da stimmt irgendwas nicht. Das ist nicht normal. Da gibt es nur drei Sachen, wo wir jetzt angreifen können.
    Antrieb, Getriebe und/oder Kupplung"
    o_O
    Jawol, echt sauber meine Herren. Ich habe mir also vor knapp einem halben Jahr einen BMW extra beim Vertragshändler gekauft.
    325 ti compact
    Bj.: 10/2004
    km: 21.600 --- mittlerweile rund 40.000km

    Mit ach so tollem "Premium selection Programm"
    und einer ach so tollen "Euro Plus Gebrauchtwagengarantie"


    Fakt ist aber:
    Prüfarbeiten --->zahlt die Euro Plus nicht
    Sollte es an der Kupplung liegen ---> zahlt die Euro Plus nicht, da Verschleißteil
    Mietwagen ---> zahlt keiner. weder BMW noch Euro Plus
    Was zahlt die Euro Plus denn überhaupt?!


    Am Mittwoch früh geht mein BMW also für zwei Tage zum Freundlichen.
    [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Berufe/smilie_be_061.gif] Hier werden die erforderlichen Prüfarbeiten durchgeführt.
    Desweiteren entscheidet sich auch, welche kosten auf mich zukommen werden.Außerdem bekomme ich bescheid, wie es denn nun weitergeht.
    Ich werde mich also vorraussichtlich am Donnerstag abend in diesem Thread nochmal melden und die Neuigkeiten posten.


    Bis dahin...



    nic101


    Du schreibst in diesem Thread daß Dein Kupplungsschaden über Garantie abgewickelt wurde.
    Welche Garantie zahlt denn bei Verschleißteilen?
    Welche Umstände haben das begründet?
    Wurde das vielleicht aus Kulanz von BMW geregelt?


    Ich denke, Du weißt worauf ich hinaus will. Sollte es die Kupplung sein, wäre ich über ein paar Fakten dankbar, die mir die Folgekosten ersparen.

    2 Mal editiert, zuletzt von coaster ()

  • Also Sorry, Garantie hin oder her. Bei 40.000km darf eine Kupplung normal nicht kaputt sein, und wenn doch wäre das mindeste eine teilweise Übernahme der Kosten auf Kulanz.


    Zum Thema EuroPlus, viel zahlt die nicht, das ist richtig. Wenn man die Liste der Sachen mal genau betrachtet wird man schnell feststellen das eigentlich alles was oft kaputt geht irgendwie in den Aufzählungen steht was nicht bezahlt wird. Ich muss allerdings auch sagen das mein defekter Bremssattel kommentarlos übernommen wurde und ich lediglich 10,50€ für die neue Bremsflüssigkeit selbst bezahlen musste.

  • Die Kupplungsscheibe selber ist ein Verschleichteil. Die übrigen Teile in der Kupplungsglocke sind keine Verschleißteile, sollte also hier ein Fehler liegen, kannst du mit einer Übernahme von EuroPlus rechnen.


    Wenn im Getriebe etwas defekt ist, muss es die EuroPlus übernehmen, ein Getriebe ist kein Verschleißteil!


    Und mit diesen Problemen würde ich mir mal Gedanken machen, ob dein 4 Jahre alter Compact wirklich "nur" 40.000km drauf hat!

  • Hab neulich n paar Urteile gelesen.
    In der Regel ist es so, daß bei Fehlern die innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb aufgetaucht sind davon ausgegangen wird, daß sie schon beim Erwerb vorhanden waren. Egal ob Verschleißteil oder sonstwas.
    Muss also Dein Händler kostenlos machen.
    Hab leider keine Links für Dich zu dem Thema.

    ---------------------
    solong Thomas
    ---------------------

    Einmal editiert, zuletzt von infodoc ()

  • So siehts aus, Infodoc hat recht. Generell hast Du 12 Monate Garantie durch den Verkäufer, EuroPlus hin oder her. In den ersten 6 Monaten müsste der Verkäufer Dir beweisen das der Mangel nicht von Dir verursacht wurde, in den weiteren 6 Monaten müsstest Du darlegen dass der Mangel nicht von Dir verursacht wurde (sollte aufgrund Deiner Werkstattbesuche problemlos belegbar sein das da schon vorher was war).


    Also auf zum Anwalt wenn Dein :) die Kosten nicht übernehmen will! Ich würde da nicht lange fackeln und Anwälte sind nicht wirklich teuer im Vergelich zu den Reparaturen, auch ohne Rechtschutz.

  • Zitat

    Original von infodoc
    Hab neulich n paar Urteile gelesen.
    In der Regel ist es so, daß bei Fehlern die innerhalb von 6 Monaten nach Erwerb aufgetaucht sind davon ausgegangen wird, daß sie schon beim Erwerb vorhanden waren. Egal ob Verschleißteil oder sonstwas.
    Muss also Dein Händler kostenlos machen.
    Hab leider keine Links für Dich zu dem Thema.


    :dito:


    Zitat

    Original von xeono
    So siehts aus, Infodoc hat recht. Generell hast Du 12 Monate Garantie durch den Verkäufer, EuroPlus hin oder her. In den ersten 6 Monaten müsste der Verkäufer Dir beweisen das der Mangel nicht von Dir verursacht wurde, in den weiteren 6 Monaten müsstest Du darlegen dass der Mangel nicht von Dir verursacht wurde (sollte aufgrund Deiner Werkstattbesuche problemlos belegbar sein das da schon vorher was war).


    Also auf zum Anwalt wenn Dein :) die Kosten nicht übernehmen will! Ich würde da nicht lange fackeln und Anwälte sind nicht wirklich teuer im Vergelich zu den Reparaturen, auch ohne Rechtschutz.


    :dito:


    Rechtschutz wirste wohl haben, oder?

  • Da mit dem Dumpfen Schlag beim Gang einlegen hab ich auch, ist auch wenn ich bei 2000U/min. das Auto Rollen lasse, und dann schlagartig im 4 Gang beschleunige, oder kurz bei 60kmh(4 Gang) Gas gebe, und gleich wieder runter gehe.


    Zudem habe ich noch so ein Klacken beim Lastwechsel(niedrige Drehzahl, bei hohen Drehzahlen ist es nicht), und wenn ich Rückwärtsanfahre, und dann die Kupplung drücke.


    War schon bei mehreren Werkstätten, die haben das zwar auch gehört, aber konnten mir nicht genau sagen woran es liegt!! :schlecht:



    Das könnte an der Kupplung, Differenzial usw. liegen sagten die....
    Naja, das habe ich mir auch schon vor den Werkstattbesuchen gedacht dass eventuell daran liegen könnte.


    Die ganzen Gummilager sind gut, Hardischeibe ist gut.




    Auf gut Glück lasse ich nix tauschen, fahre jetzt schon ca. 3 Jahre so rum.


    (Wenn ich irgendwann mal über ein 6-Gang Getriebe+ Diff. stolpere, und das zu nem guten Kurs, dann bau ich mir das ein + neue Kupplung)


    Bin schon mal gespannt, was die bei dir finden :gruebel:

  • Ser`s Leutz!!!



    Vorab erstmal noch folgendes.
    Da ich in Hildesheim wohne, den Wagen aber in Köln gekauft habe, fahre ich bei Bedarf natürlich in meine Ortsansässige Werkstatt.
    Um das mal zu vereinfachen, geben wir den Kindern einfach mal Namen:


    Verkäufer:
    Hammer + Co. GmbH (Vertragshändler)
    Clevischer Ring 129
    51063 Köln


    Heimwerkstatt:
    Block am Ring (ehemals Hoevel)
    Junkersstraße 2
    31137 Hildesheim



    Also!!!

    320dte46
    Ich habe keinen Grund an der Laufleistung des Wagens zu zweifeln.
    Typische Anzeichen dafür gibt es nicht.
    Es handelt sich hier um einen Firmenwagen: <--- das ist warscheinlich auch der springende Punkt!


    @all:
    Ich habe gerade mit Block am Ring telefoniert, um sie darüber aufzuklären, was infodoc bezüglich der Garantie geschrieben hatte.
    Hier gibt man sich unwissend. Ob absichtlich oder nicht, erlaube ich mir nicht zu beurteilen.
    Deswegen ein Aufruf an alle:
    "Falls jemand Links hat, die die Aussage von infodoc bestätigen dann bitte hier posten!!!"


    Auch den Verkäufer bei Hammer hatte ich grad nochmal an der Strippe.
    Dieser gibt sich kurz angebunden und will erstmal wissen, was bei der Fehlersuche rauskommt.
    Großzügigerweise sagte er mir noch, das Hammer einer Reparaturfreigabe nicht im Wege stehen wird.
    Dafür möchte ich mich hier gaaanz offiziell bedanken!!! :spinn:
    Ich glaub der versteht nicht, dass ich kein Bock habe, auch nur einen Cent der Kosten zu übernehmen. Diese belaufen sich nämlich jetzt schon auf:


    100,00 EUR Selbstbeteiligung bei der Euro Plus
    + ca. 110,00 EUR Prüfarbeiten


    Für den Fall der Fälle habe ich selbstverständlich auch noch eine Rechtschutzversicherung. Das tolle dabei ist: ohne Selbstbeteiligung!!!
    Hier möchte ich aber nur im Notfall drauf zurückgreifen. Meißt wird damit alles nur endlos in die Länge gezogen. Siehe mein defekter Seitenspiegel, einige von euch erinnern sich sicherlich noch. Bis jetzt ist der Schaden noch nicht beglichen worden. :grimmig:

  • Also die Aussage von Infodoc ist so schon richtig.


    Hier mal nochmal genau ausführlich zum nachlesen (Quelle: ADAC)


    Das wichtigste hab ich dir mal Fett markiert ;)





    Der Unterschied zwischen Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


    Händler haften ein Jahr für Sachmängel


    Seit 1. Januar 2002 müssen Händler/Unternehmer (Definition: siehe "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen") beim Verkauf eines Gebrauchtwagens an einen Verbraucher mindestens ein Jahr für Mängel des Fahrzeuges einstehen. Denn ein Ausschluss der Sachmängelhaftung beim sog. Verbrauchsgüterkauf ist seither nicht mehr zulässig. Klauseln im Vertrag eines Gebrauchtwagenhändlers wie z.B. "Gekauft wie gesehen" oder "Fahrzeug wird unter Ausschluss der Gewährleistung /Sachmängelhaftung verkauft" haben daher keine Wirksamkeit mehr, auch wenn einige Händler diese noch weiterhin in ihren Kaufverträgen verwenden (weitere Informationen zur neuen Rechtslage beim Gebrauchtwagenkauf finden Sie unter "Mängelhaftung beim Gebrauchtwagen").



    Sachmängelhaftung und Gebrauchtwagengarantie


    Verstärkt werden seit dem 1.1.2002 "Gebrauchtwagengarantien" angeboten bzw. beim Verkauf eines Gebrauchten gleich "mitverkauft". Darunter versteht man eine Reparaturkostenversicherung, die im Falle eines Mangels die Reparaturkosten übernimmt. In der Regel bezahlt der Kunde für eine einjährige Gebrauchtwagengarantie zwischen 100 und 250 Euro, wenn sie nicht bereits im Kaufpreis enthalten ist.



    Die Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches Recht


    Es besteht keine rechtliche Verpflichtung für den Käufer, eine vertragliche Gebrauchtwagengarantie zu erwerben. Sie haben als Käufer eines Gebrauchtwagenkaufs von einem Händler ein gesetzliches Recht auf kostenlose Nachbesserung durch Ihren Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung – auch ohne Gebrauchtwagengarantie. Für dieses gesetzliche Recht müssen Sie nicht bezahlen! Die Gebrauchtwagengarantie ist lediglich als zusätzliche Absicherung zu verstehen, die aber nicht zwingend erforderlich ist. Viele Gebrauchtwagenhändler verweigern jedoch den Vertragsschluss, wenn der Käufer den Erwerb einer kostenpflichtigen Gebrauchtwagengarantie ablehnt. Der Händler deckt damit sein Risiko ab, weil er Reparaturkosten über die Garantie abrechnen kann. Diese Vorgehensweise ist im Hinblick auf die in Deutschland geltende Vertragsabschlussfreitheit zulässig, da es jedem frei gestellt bleibt, ob und mit wem er einen Vertrag schließt.



    Vorteil einer Gebrauchtwagengarantie


    Eine zusätzliche Gebrauchtwagengarantie ist aber auch für den Käufer von Vorteil. Die gesetzlichen Sachmängelansprüche gelten immer nur, wenn der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Tritt ein Mangel in den ersten 6 Monaten auf, wird vom Gesetz vermutet, dass der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Ab dem 7. Monat muss jedoch der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag. Für einen Anspruch aus einer Garantie ist es egal, wann der Mangel auftritt. Bei der Garantie reicht es nämlich im Normalfall aus, wenn der Mangel im Laufe der Garantiezeit auftritt. Ein weiterer Vorteil einer Garantie kann darin liegen, dass die Garantiereparatur häufig auch von anderen Werkstätten durchgeführt werden kann. Im Einzelnen müssen hierzu die Garantiebedingungen geprüft werden. Die Bedingungen geben auch Aufschluss darüber, welche Teile versichert sind und welche Obliegenheiten der Käufer einzuhalten hat, um die Garantie aufrecht zu erhalten.



    Gesetzliches Rücktrittsrecht nur bei Nachbesserung durch den Verkäufer


    Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen wegen desselben (nicht ganz unerheblichen) Mangels hat der Käufer in der Regel das gesetzliche Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. D.h. er kann das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Dies gilt aber nur, wenn die Nachbesserung vom Verkäufer selbst durchgeführt wurde oder der Verkäufer vorher der Nachbesserung in einer anderen Werkstatt zugestimmt hat. Wer also aufgrund der Gebrauchtwagengarantie in einer anderen Werkstatt als der des Verkäufers reparieren lässt, muss u.U. dem Verkäufer selbst noch einmal die Nachbesserung ermöglichen und kann erst vom Vertrag zurücktreten, wenn auch dem Verkäufer die Reparatur nach zwei Versuchen nicht gelingt.



    Gesetzliche Rechte bestehen neben der Gebrauchtwagengarantie


    Nicht selten kommt es vor, dass Händler den Kunden bei einer Mängelrüge einfach auf die Gebrauchtwagengarantie verweisen und behaupten, dass weitere Rechte nicht bestehen. Lehnt aber z.B. der Reparaturkostenversicherer aus irgendeinem Grunde (z.B. weil die Garantie bestimmte Fahrzeugteile nicht umfasst oder eine bestimmte Laufleistung erreicht ist) die kostenlose Reparatur ab oder verlangt eine Kostenbeteiligung bei der Reparatur, bleibt immer noch zu prüfen, ob nicht der Verkäufer aufgrund der Sachmängelhaftung kostenlos nachbessern muss. Zudem kann der Verkäufer dem Kunden nicht das gesetzliche Recht zum Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlgeschlagener Nachbesserung mit der Begründung verweigern, die Gebrauchtwagengarantie sehe ein solches Recht nicht vor. Die vertragliche Garantie muss ein solches Recht nicht gewähren. Die gesetzlichen Rechte sind jedoch dadurch nicht eingeschränkt. Wer aber Nachbesserungsarbeiten über die Garantie in einer Fremdwerkstatt durchführen lassen hat, muss bevor er vom Kaufvertrag zurücktreten kann, dem Verkäufer ein Recht auf Reparatur zubilligen.


    Strittig: Wann ist ein Gebrauchtwagen mangelhaft?


    Schwierig ist die Beurteilung, wann ein Gebrauchtwagen als mangelhaft zu bezeichnen ist. Denn ein gebrauchtes Fahrzeug mit einer entsprechenden Laufleistung ist nicht mit einem Neufahrzeug zu vergleichen. Reguläre Gebrauchsspuren und klassische Verschleißerscheinungen dürften daher nicht zu einer Sachmängelhaftung des Verkäufers führen. Fällt jedoch z.B. bei einem vier Jahre alten Gebrauchtwagen innerhalb der Sachmängelfrist die Elektronik aus, dürfte dies in der Regel einen Sachmangel darstellen. Der Händler muss in diesem Fall kostenlos nachbessern und kann sich nicht auf "Verschleiß" berufen. Lehnt der Verkäufer eine kostenlose Nachbesserung mit der pauschalen Begründung ab, es handelt sich um ein Verschleißteil, das der Sachmängelhaftung nicht unterliegt, muss im Streitfall gerichtlich geklärt werden - in der Regel per Sachverständigengutachten - , ob es sich tatsächlich um ein Verschleißteil handelt oder nicht.