Unterboden: Entrostung + Schweißen

  • Ok, wieviel km hält denn ungefähr die geschweißte Lösung?

    Mit ganz viel Pech 15 Meter hinter dem nächsten abgesenkten Gullideckel oder größerem Schlagloch. Federn und Dämpfer hinten einigermaßen frisch? Achsträgerlagerung aufgefrischt oder einfach nur den Träger wieder so mit den alten Gummis rangepappt?

  • Dann hätte ich jetzt Geld zum Fenster rausgeschmissen


    Oder soll ich warten bis zum nächsten Tüv in 1 Jahr?


    Vielleicht hält es ja, oder
    kann in der Zeit ein irreparabler Schaden enstehen?

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  • Naja, ist ja schon wieder alles zusammengebaut.
    Ich würde das jetzt erstmal so lassen und ab und zu kontrollieren, ob es neue Risse gibt.
    Wenn es wieder reißt, dann 'richtig' machen und Bleche einschweißen.

  • Hallo,
    habe ja vor 4 Wochen mein Auto reparieren lassen, und direkt bezahlt.
    Die Werkstatt meinte, dass die Rechnung noch
    überarbeitet werden muss, und sie nachgereicht wird.


    Sie haben mir vorläufig eine Quittung aus
    dem EC-Kartengerät gegeben OHNE MWST.
    Was schon mal komisch ist.


    Habe mittlerweile 2mal nachgefragt, wann denn die
    Rechnung kommt, und wurde wieder vertröstet.


    Ich brauche die Rechnung weil sicherheitsrelevante
    Schweiß-Arbeiten durchgeführt wurden,
    weil evtl. auch der TÜV wissen will, wer da was gemacht hat.


    Wie würdet ihr vorgehen um an die Rechnung zu kommen?


    Soll ich das Finanzamt und die Handwerkskammer informieren?


    Fühl mich langsam verarscht.
    Er hat sich am Zahltag auch schon etwas komisch verhalten.
    und mehrmals wegen der Rechnung rumgegurkt, "wie und was, und ob"...
    Sehr eigenartig.


    Wäre es auch möglich, das Geld wegen unsachgemäßer Reparatur zurückzufordern?
    Ihr meint ja, dass das Schweißen eher nicht reicht, und man hätte Platten reinmachen müssen.

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  • weil evtl. auch der TÜV wissen will, wer da was gemacht hat.

    Wieso sollte es den HU-Prüfer interessieren wer da an deinem Fahrzeug rumgebastelt hat? Die Aufgabe des HU-Prüfers ist festzustellen, ob dein Fahrzeug gemäß eines einheitlichen Prüfkatalogs (HU-Richtlinie) für die nächsten zwei Jahre in Deutschland fahrtüchtig wäre. Die prüfen doch nicht ob da eine Hinterhof-Klitsche vernünftig arbeitet - den HU-Prüfer interessiert nur das Ergebnis, nicht der Weg dorthin. Bei grottenschlechten Schweißnähten gibt es halt keine Plakette, wer die warum so schlecht gemacht hat, ist denen egal.



    Ihr meint ja, dass das Schweißen eher nicht reicht, und man hätte Platten reinmachen müssen.

    Du hast doch sicherlich einen Auftrag unterschrieben aus dem hervorgeht, was zu machen ist? Ne haste natürlich nicht, weil du ja auch keine reguläre Rechnung bekommen hast. Da steht Aussage gegen Aussage beim Auftrag. Und eine unsachgemäße Reperatur musst du technisch erstmal nachweisen genauso wie du nachweisen musst, dass du eine sachgemäße Reparatur beauftragt hast.


    Sie haben mir vorläufig eine Quittung aus
    dem EC-Kartengerät gegeben OHNE MWST.

    Wie darf man sich eine Quittung aus einem EC-Bezahlgerät OHNE Mwst. vorstellen? Bei einem EC-Zahlgerät gibt jemand eine zu zahlende Summe ein (Zahlbetrag) und derjenige der die Karte und die PIN dazu eingibt, ermächtigt den Inhaber des Kartenlesegerätes zum Abbuchen dieses Betrages. Du hast also lediglich eine EC-Zahlungsquittung bekommen - eine MwSt. geht daraus normalerweise nicht hervor. Da du aber als Privatkunde (gehe ich mal von aus) dort hingegangen bist, enthält eine solche EC-Kartenzahlung bei Dir immer die Gesamtsumme inkl. MwSt (eben der Zahlbetrag).


    Du musst jetzt nur die entsprechende Rechnung zu der EC-Zahlungsquittung anfordern. Wenn du Pech hast - und davon gehe ich nach Deiner Schilderung leider aus- wirst du eine Rechnung bekommen, die als Nettobetrag den Betrag der EC-Kartenzahlung ausweist und du gebeten wirst, die fehende MwSt. noch nach zu entrichten - es sei denn, man einigt sich darauf keine Rechnung haben zu wollen....



    Lange Rede kurzes Fazit: Entweder du handelst mit der Bastelbude vorher einen Bar-Deal aus bei dem keiner eine Rechnung braucht (nicht ganz legal) oder es gibt einen Auftrag, eine Rechnung und dann eine Bezahlung bei Vorlage derselbigen. Alles andere hinterher regeln zu wollen, ist erfahrungsgemäß Zeitverschwendung und sollte unter Lehrgeld abgebucht werden - du bist nämlich in der Beweispflicht, dass deine Schilderungen (Auftrag, sachgemäße Reparatur, Rechnung ohne MwSt.) so einzig und allein wahrheitsgemäß sind. Eine Drohung mit Handelskammer, Innung oder Anwalt erzeugt bei solchen Buden regelmäßig mäßige Lachanfälle, ob der Dir obliegenden Beweispflicht bei solchen Schadensforderungen.

  • Hab es hier irgendwo im Forum gelesen,
    dass der TÜV eventuell wissen will wer da was gemacht hat.
    Nachweis steht in der E-Mail und in Whatsapp.
    Geht auch um den Versicherungsschutz,
    wenn ich wegen dem ein Unfall bauen sollte,
    muss die Versicherung ja auch wissen wer da was gemacht hat.


    Es waren eigentlich 800 € vereinbart, am Ende waren es 900 €, weil
    bei der Montage was kaputt gegangen ist.