Klare Ansage zu Angel Eyes, etc.

  • Klare Ansage zu Angel Eyes, etc.


    Da viele der User hier - unter anderem auch ich - Angel Eyes verbaut haben und auch viele Newbies fragen, ob das denn erlaubt sei, etc, habe ich mich mal damit beschäftigt und habe 2 TÜV- und eine DEKRA-Stelle abgeklappert und nach Erklärungen verlangt. Dabei habe ich annähernd gleiche Antworten bekommen. Lest selbst.


    RECHTSLAGE ist nach Auskunft der Prüfer folgende:


    Die Hauptscheinwerfer eines Fahrzeuges sind als ganzes "Kostrukt" geprüft und besitzen eine sog. Bauartgenehmigung, damit ein Fahrzeug eine Betriebserlaubnis bekommt.
    Dabei ist der SW mit seinen standardmäßigen Leuchtmitteln - meist Glühdraht-Lampen geprüft. Dabei gehen die Prüfer von bestimmten Toleranzgrenzen für das emittierte Licht aus. Also bis zu einer Bestimmten Lumen-Zahl sind auch sogenannte Xenon-look-white-Birnen erlaubt.


    Was allerdings NICHT erlaubt ist, ist wenn ein völlig fremdes Bauteil, womöglich noch mit eigenen Schaltkreisen (wie im Fall der Angel Eyes) IN den Scheinwerfer integriert wird.
    Im Fall von Standlichtringen, die allgemein im Umlauf sind und auch in Shops verfügbar sind, steht auch meist: "Nicht zugelassen im Bereich der StVZO."
    In diesem Fall erlischt die Bauartgenehmigung für den Scheinwerfer und somit auch die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug (Grundlage §19, II StVZO).


    Das bleibt nicht folgenlos:
    Fahren ohne Betriebserlaubnis kann laut TÜV-Prüfer 3 Punkte kosten und die Zulassungsstelle kann das Fz stilllegen...


    GÄNGIGE AUSREDEN


    Ausrede 1:
    "Aber die neuen BMWs haben doch auch Standlichtringe"


    --> Richtig, aber bei denen sind diese ab Werk montiert und haben eine Bauartgenehmigung!


    Ausrede 2:
    "Es gibt doch Nachrüst-Scheinwerfer, die haben auch Angel Eyes"


    --> Diese sind geprüft als ganzes Konstrukt und haben eine Bauartgenehmigung.


    Ausrede 3:
    "Es gibt doch schon BMWs, die das im Fahrzeugschein eingetragen bekommen haben"


    --> Ein Prüfer, der sich über die Gesetzeslage hinwegsetzt und diese nicht geprüften Ringe einträgt, macht sich strafbar. Es gibt nur wenige solcher "Schwarzer Schafe" beim TÜV. Aber es gibt sie.


    LED-KENNZEICHENBELEUCHTUNG


    Das selbe lässt sich übrigens auch nahtlos auf LED-Kennzeichenbeleuchtung oder Steck-LEDs übertragen, die in die normalen Standlicht-Fassungen passen.


    Mögliche Alternative für Kennzeichenbeleuchtung: Man ersetzt die ganze Einheit, nimmt also beispielsweise die Leuchteinheit (Leuchte mit LEDs drin und Stecker dran) vom Einser oder Fünfer. Dann ist eine Bauartgenehmigung gegeben.


    Allerdings gestaltet sich das als schwierig, da die Einheiten nicht einfach so passgenau übernommen werden können. Man müsste Plastik wegschneiden, ne andere Halterung bauen, etc.


    Daher greifen VIELE auf die verbotene Variante zurück in der Hoffnung, dass sie nicht erwischt werden. Das passiert auch so gut wie nie, allerdings wenn es passiert und der Grüne Wicht einen schlechten Tag hat, kann man mit 3 Punkten nach Hause GEHEN.


    Das haben mir nun zwei TÜV- und ein DEKRA-Prüfer bestätigt.


    Eine Möglichkeit zum Spaß:
    Man gibt ein Gutachten für mehrere Tausend Euro beim Kraftfahrt-Bundesamt oder einem anderen Institut (dessen Name mir entfallen ist) in Auftrag und lässt sich eine Bauartgenehmigung für die Scheinwerfer MIT nachgerüsteten Angel Eyes erstellen.
    Aber da macht man sich auf seiten der BMW keine Freunde. --> Stichwort Patente!


    Diese Angaben sind alle auf Grundlage mehrerer Gespräche mit Sachverständigen entstanden. Auch die können sich mal irren, also gebe ich darauf keine Gewähr.


    Möchte nur mal kurz darstellen, dass es nicht so einfach ist, Angel Eyes und LEDs am Auto auf legalem Weg zu nutzen und auf die Gefahren hinweisen.


    Gruß


    Sergej

  • Weltklasse...Danke für die Mühe.
    Leider gibts für den Compact keine Komplettscheinwerfersätze oder ?

  • Genau deshalb habe ich auch leider noch immer keine Angel Eyes montiert. Sie sehen zwar echt gut aus, aber eigentlich montiert man die ja nur "für andere", selber sieht man sie ja gar nicht - weder während der Fahrt (außer man parkt vor einem Schaufenster ein und sieht die Reflexion) noch beim parkenden Fahrzeug (da ausgeschaltet). Nur um "für andere" einen Blickfang zu machen - ist mir das gesetzliche Risiko einfach zu groß. Nicht auszudenken wenn bei einen Unfall plötzlich die Versicherung aufgrund der illegal montierten Angel Eyes aussteigen würde :8o:

  • So Seh ich das auch ! Dann stehste Blöd da ! Womöglich Auto Schrott und ne fette Rechnung noch zu zahlen.
    Hoffe immernoch auf Komplettsätze für mein Compact mit ABE ! Dann mach ich sie auch rein !

  • Klasse Bericht und sehr ausführlich.


    Aus diesem Grund hat auch mein Compact leider keine und auf Bastelarbeiten habe ich keine Lust.

  • Auf jeden Fall prima Bericht erstattet und es sei auch mal danke gesagt für die Mühe. :super:


    Aber eigentlich nichts Neues, das wissen sicher viele. ;)
    Aber zur Erinnerung auf jeden Fall gut.

  • Das sieht man beispielsweise daran, dass im Scheinwerferglas der Aufdruck "BOSCH" steht und nicht irgendeine China-Firma.
    AFAIK baut Bosch keine Ringe in seine Scheinwerfer.
    Zudem sehen Fremdhersteller-Scheinwerfer von der Verarbeitung her meist minderwertiger aus und die integrierten Ringe sind kleiner als die Nachrüst-Ringe.


    Ach ja, und wenn der Wagen Xenon hat und da sind Angel Eyes drin, sinds auch nur Nachrüst-Ringe.
    Es gibt mWn keine Xenon-Scheinwerfer mit Angel Eyes. Höchstens welche, die das Halogen-Licht über Linsen auswerfen, was dann so ähnlich aussieht wie Xenon.

  • ich sag mal so wenn du alles gut verbaut hast und nicht einfach hin geklatscht . dann fällt das nicht auf.
    polizei so wie Tüv.
    Ausser man erwischt jemanden der sich damit GUT auskennt.



    Was ist mit deinen Angel eyes ? eingetragen?