Problem mit E-Prüfzeichen von smoked Nebelscheinwerfern

  • Hi,


    an meinem 330ci Cabrio habe ich die smoked Nebelscheinwerfer von DM verbaut. Am Samstag Nacht wurde ich dann von dem Münchner Äquivalent zu der Frankfurter KART kontrolliert.

    Dem Beamten fielen die Nebelscheinwerfer schnell ins Auge und er schrieb mir eine Anzeige dafür und entzog mir die Betriebserlaubnis trotz E-Prüfzeichen.

    Das Problem: Der Polizist meinte, das E-Prüfzeichen gelte nur für Nebelscheinwerfer mit klarem Glas / einer klaren Abdeckung, smoked Nebler seien nie legal.


    Auf der Herstellerseite (dm-autoteile) jedoch steht, dass die (smoked) Nebler mit E-Prüfzeichen eintragungsfrei sind.


    Wer hat nun Recht? Hat mich der Beamte zu Unrecht stillgelegt oder ist das E-Prüfzeichen wirklich nicht gültig?


    Vielen Dank im Voraus!


    Lg
    Linus

  • vielleicht dachte der Polizist, dass die Scheinwerfergläser nach dem Kauf durch Folie oder Lasur verdunkelt wurden und original klar waren?

    Würde das Thema mal bei TÜV / Dekra etc. ansprechen, was die dazu sagen. Ich hatte an einem früheren Auto von mir auch mal Nebelscheinwerfer ausm Zubehör eingebaut (allerdings mit klarem Glas), da war eine E-Nummer auf dem Glas, aber keinerlei ABE oder ähnliches dabei, bin bisher auch davon ausgegangen, dass das der Normalfall ist.


    Zum Stilllegen an sich: finde ich in diesem Fall vollkommen unverhältnismäßig, es handelt sich bei den Nebelscheinwerfern um nicht zwangsweise vorgeschriebene Zusatzscheinwerfer, selbst wenn man die Gläser irgendwie tönen würde, würden die Scheinwerfer schlimmstenfalls einfach dunkler leuchten, dadurch entsteht aber kein Risiko für den Straßenverkehr, die eigentliche Beleuchtung / Ausleuchtung wird von den Hauptscheinwerfern übernommen (ganz anders wäre das z.B. bei selbst getönten Rückleuchten, durch welche unter Umständen eine erhebliche Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs stattfinden könnte !).

  • Tyr777 finde ich auch...


    Aber wenn die Beamten dir das vor Ort sagen, kannst du ja leider wenig machen... Die Nebler sind (wie man im Link sieht) vom Hersteller aus verdunkelt und mit E-Prüfzeichen versehen. Vor Ort wollte er mir dies allerdings nicht glauben und schrieb die Anzeige...


    Am meisten stört mich nun, dass ich von niemanden und nirgendswo irgend welche Infos bekomme. Bei uns braucht ein Brief von der Behörde gerne mal 1-2 Monate, das meinte der Polizist in der Kontrolle auch. Heißt, ich kann mich jetzt drauf einstellen, ungerechtfertigt bis zu drei Monaten nicht fahren zu dürfen... Leider ist man als Halter da einfach benachteiligt. Ich habe den Beamten gebeten, mich morgen anzurufen, sodass ich ihm die gültige (!!!) E-Nummer zeigen kann.


    Ich schreibe hier ins Forum, wenn ich das Gespräch geführt habe, wünscht mir Glück!

  • Schraub deine Nebler doch einfach erstmal raus damit du normal weiterfahren kannst. Und kläre das entsprechend. Sollte doch ohne Probleme gehen oder seh ich das falsch?

  • Hi Torsten. Weiterfahren geht leider auch mit klaren Neblern nicht, da ich nun erst einmal stillgelegt bin. Ich muss (typisch Stadt) nun erst einmal 1-2 Monate auf den Brief der Behörde warten, in welchem steht, ob ich nach dem Rückbau zum TÜV, zu einer Vertragswerkstatt oder sonst wo hin fahren muss. Auch nach mehrfacher Anfrage bei der Stadt hat sich leider niemand verantwortlich für meinen Fall gefühlt....



    Von DM-Autoteile habe ich nun zwar eine schriftliche Bestätigung, dass das E-Prüfzeichen zugelassen ist, bringen tut mir dies allerdings nicht.


    Gestern telefonierte ich dann doch noch mit dem Polizisten, der mich kontrollierte und schilderte ihm die Situation. Er akzeptiert die Bestätigung von DM allerdings nicht und ist der festen Überzeugung, das Prüfzeichen sei nur für die klaren Nebler zulässig. Als ich ihn fragte, wie ich denn nun schnellstmöglich die Betriebserlaubnis zurückerlange, meinte er, mir bleibe wohl nichts anderes übrig, als auf den Brief der Behörde zu warten...


    Jetzt kann ich also mein Cabrio in der schönsten Zeit wohl nicht mehr fahren... wegen kleinster Mängel, die sogar unverständlich sind... Und dann wundern sich viele, warum einige "Tuner" Differenzen zu der Polizei haben.

  • Ich hoffe, dass du eine Verkehrsrechtschutzversicherung hast. Dann würde ich die Ausfallzeit, die du den Wagen nicht benutzen konntest, einklagen.

    Bei einigen Beamten fehlt meiner Meinung nach das Fingerspitzengefühl, wie man in welchen Fällen vorgeht. Bei vielen gilt nur, sobald etwas am Auto verändert wurde, ist der Fahrer automatisch in der Rubrik Poser/Raser einzustufen. Normale Leute machen so etwas halt nicht...

  • Habe ich meines Wissens nach nicht, und selbst gegen die Polizei vorgehen ist leider keine Option (großer Aufwand, etc.). Finde eine Stilllegung in diesem Fall aber auch total unbegründet, vor allem, da der "nette" Polizist mich zuvor noch für alle anderen Umbauten (Tieferlegung, Spurplatten, Fahrwerk, Felgen, Spoilerlippe vorn, Seitenschweller, ...) lobte, dass diese so brav und ordentlich eingetragen wurden.