Hallo zusammen,
bei den neueren BMW gelten die dauerhaft beleuchteten Blinker als Seitenbegrenzungsleuchte. Diese sind als dauerhaftes Licht zugelassen, da sie von vorne aus nicht einsehbar sind.
Bei älteren Fahrzeugen wie z.b. meinem 89er Miata musste für den Import einiges geändert werden:
Serie:
-Rote Begrenzungsleuchten hinten
-Blinker als Standlicht
-Rücklicht als Blinker
musste umgebaut werden auf:
-Gelbe Begrenzungsleuchten hinten
-extra Standlicht (MUSS Weiß sein) und Blinker nicht dauerhaft
-Rücklicht und Blinker getrennt, teilweise gibt es hierfür Ausnahmegenemigungen
Ago:
Als Faustregel gilt: Nach vorne darf nur weißes Licht dauerhaft leuchten.
Außerdem sind auch die Mindesthöhe bzw. Höchste zugelassene Einbauhöhe zu beachten. Speziell bei den Tagfahrleuchten.
Bevor ich für eine Programmierung Geld verballere und das Auto bei einer Verkehrskontrolle stillgelegt bekomme, würde ich mich VORAB mit dem Vorhaben an den TÜV wenden. Dabei folgendes beachten: Der TÜV ist kein Feind!! Er ist ein Dienstleister. Sprich mit den Leuten und sag was du vorhast. Frag was alles für das Projekt notwendig ist, und welche Abmessungen beachtet werden müssen. Falls der Prüfer sagt, etwas geht nicht, liegt das nicht daran, dass er nicht möchte, sondern dass etwas nicht gesetzlich zulässig ist. Auch wenn die Argumente manchmal saublöd sind, der prüfer kann ncihts daran ändern. Frag ihn nach Alternativen z.b. ob anstatt des abgedimmten Fernlichts evtl. das Abblendlicht abgedimmt werden könnte...
So ein Gespräch sollte dich auch nichts kosten, da der Prüfer weis, das du später zur Prüfung zu ihm kommst. Wenn du einen guten Draht zum Autohaus hast, geh dort an einem Tag vorbei, wenn der Tüv-Mensch da ist und besprech mit dem Werkstattmeister und den Prüfer alles. Dann weiß auch gleich der Kfz-Mechaniker was er machen soll...
Gruß
Markus