US-Front beim Tüv

  • Hallo zusammen,


    bei den neueren BMW gelten die dauerhaft beleuchteten Blinker als Seitenbegrenzungsleuchte. Diese sind als dauerhaftes Licht zugelassen, da sie von vorne aus nicht einsehbar sind.


    Bei älteren Fahrzeugen wie z.b. meinem 89er Miata musste für den Import einiges geändert werden:



    Serie:
    -Rote Begrenzungsleuchten hinten
    -Blinker als Standlicht
    -Rücklicht als Blinker


    musste umgebaut werden auf:
    -Gelbe Begrenzungsleuchten hinten
    -extra Standlicht (MUSS Weiß sein) und Blinker nicht dauerhaft
    -Rücklicht und Blinker getrennt, teilweise gibt es hierfür Ausnahmegenemigungen



    Ago:
    Als Faustregel gilt: Nach vorne darf nur weißes Licht dauerhaft leuchten.


    Außerdem sind auch die Mindesthöhe bzw. Höchste zugelassene Einbauhöhe zu beachten. Speziell bei den Tagfahrleuchten.


    Bevor ich für eine Programmierung Geld verballere und das Auto bei einer Verkehrskontrolle stillgelegt bekomme, würde ich mich VORAB mit dem Vorhaben an den TÜV wenden. Dabei folgendes beachten: Der TÜV ist kein Feind!! Er ist ein Dienstleister. Sprich mit den Leuten und sag was du vorhast. Frag was alles für das Projekt notwendig ist, und welche Abmessungen beachtet werden müssen. Falls der Prüfer sagt, etwas geht nicht, liegt das nicht daran, dass er nicht möchte, sondern dass etwas nicht gesetzlich zulässig ist. Auch wenn die Argumente manchmal saublöd sind, der prüfer kann ncihts daran ändern. Frag ihn nach Alternativen z.b. ob anstatt des abgedimmten Fernlichts evtl. das Abblendlicht abgedimmt werden könnte...


    So ein Gespräch sollte dich auch nichts kosten, da der Prüfer weis, das du später zur Prüfung zu ihm kommst. Wenn du einen guten Draht zum Autohaus hast, geh dort an einem Tag vorbei, wenn der Tüv-Mensch da ist und besprech mit dem Werkstattmeister und den Prüfer alles. Dann weiß auch gleich der Kfz-Mechaniker was er machen soll...


    Gruß


    Markus

  • Aber wenn ich mich nicht täusche, gibts doch für so Golf 1 und 2 und so Geraffel die Frontklarglasblinker mit Standlichtfuntion. Die leuchten auch gelb. Die haben doch ne ABE dabei.
    Und bei LKWs leuchten doch auch die Blinker permanent. Ich meine jetzt nicht die Begrenzungleuchten.
    Zum anderen leuchten die Blinker sowieso wenn die Standlichtbirnen hin sind.


    Da wo ich am meisten Bedenken bei der Zulassung hätte, sind Nebler und Fernlicht als Tagfahrlicht. Tagfahrleuchten haben ein eigenes Leuchtbild in Form eines Vierecks. Serien Nebler und Fernlicht haben ein rundes Leuchtbild. Es ist ja nicht zulässig mit Serienneblern rumzufahren.

    Auspuff: 102.4 dB (DS Motorsport) :devil2:
    Anlage: 125,8 dB an der Frontscheibe :devil2:

  • Zitat

    Original von Bergi330Ci
    Aber wenn ich mich nicht täusche, gibts doch für so Golf 1 und 2 und so Geraffel die Frontklarglasblinker mit Standlichtfuntion. Die leuchten auch gelb. Die haben doch ne ABE dabei.
    Und bei LKWs leuchten doch auch die Blinker permanent. Ich meine jetzt nicht die Begrenzungleuchten.
    Zum anderen leuchten die Blinker sowieso wenn die Standlichtbirnen hin sind.


    Da wo ich am meisten Bedenken bei der Zulassung hätte, sind Nebler und Fernlicht als Tagfahrlicht. Tagfahrleuchten haben ein eigenes Leuchtbild in Form eines Vierecks. Serien Nebler und Fernlicht haben ein rundes Leuchtbild. Es ist ja nicht zulässig mit Serienneblern rumzufahren.


    Eben. ABE. Die sind durch die ABE zugelassen.


    Ich hab zwar ehrlich gesagt noch nie sooo genau aufgepasst, aber ein LKW bei dem der Blinker permanent leuchtet wäre mir aufgefallen ;)


    Und ja. Die Blinker leuchten im Notfall falls die Standlichter kaputt sind. Aber nicht umgekehrt.

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    solong Thomas
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  • Hallo zusammen,


    ..siehe oben..


    Also definitiv NICHT RICHTIG ist dass Tagfahrleuchten "eckig" sein müssen.....
    ...es gibt sogar von Hella "runde" zum nachrüsten.


    Auch nicht richtig ist dass in D die Tagfahrleuchten nicht an der Stelle der serienmässigen Nebelscheinwerfer sitzen dürfen- sie müssen nur anders geschaltet sein, bzw. dürfen nicht "doppelt" genutzt werden.


    Genauso wenig richtig ist dass Nebelscheinwerfer und Zusatzfernscheinwerfer ein "rundes Leuchtbild" haben müssen- da fallen mir jetzt auf Anhieb fünfzehn Autos ein die serienmässig/ ab Werk bestellbar eckige Zusatzleuchten haben...? !!!!!


    Weiterhin muss ich einem meiner Vorredner recht geben- als Standlicht beleuchtete Blinker sind in Deutschland zwischenzeitlich auch erlaubt, müssen jedoch WEISS oder "HELLGELB" beleuchtet sein, dürfen nicht dauerhaft orange sein!
    (Bei weissen Blinkergläsern z.B. für VW Golf 1 und 2, oder VW Bus, mittels zusätzlicher weisser Lampe im Blinkergehäuse. Geht auch beim E46, sieht bei Klarglasblinkern halt a bissl besch...eiden aus, denk ich.
    Es muss allerdings bei dieser Variante das serienmässige Standlicht im Scheinwerfer abgeklemmt/Birnchen entfernt werden (-> Keine AngelEyes...)


    Und bei den neueren BMW (ich gehe davon aus es ist z.B. der E60/61 oder E9? gemeint) leuchten nicht die Blinker dauerhaft, sondern 3 LEDs, die seitlich in den Scheinwerfern sitzen über den Blinkern und vor allem NUR VON DER SEITE ZU SEHEN sind.....->
    So schreibt nämlich die STVO das hier vielzitierte "Leuchtbild" vor:
    Vorne :weiss/gelb
    Seitlich: orange
    Hinten: rot


    Natürlich gibt es immer und für alles auch Ausnahmemöglichkeiten!
    Volvo z.B. hat schon seit Jahren in D orange Seitenmarkierungsleuchten- lange bevor das "für alle" erlaubt war!


    Ich würde generell sagen:
    Nicht gleich schreien "Das geht ja nieeee!"
    -einfach mal fragen beim TÜV! Why not?
    Ich denke (ich geb zu ich habs net ausgerechnet) ein auf 30% gedimmtes Fernlicht ist keinesfalls heller als die Audi- oder Porsche- "LED"- Streifen.


    Halte uns doch aufm Laufenden was dabei rauskam?
    08/15 gibts viel zu oft, und Grenzen gibt es um sie zu verschieben.
    Wenn jeder zufrieden wäre so wie sein E46 vom Band gefallen ist, gäb´s dieses Forum gar net- Zur Erinnerung: Vor nicht einmal zwei Jahren hiess es immer "Blaue Armaturenbeleuchtung ist verboten"........ heut weiss jeder dass das Schmarrn ist!
    Gruss

    strip smile- lose cool-bleed the day and break the rule

  • Hi,
    ich bin mir grad auch nocht sicher ob das so stimmt was ich hier schreibe.
    Aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, das man die Nebelscheinwerfer durchaus nutzen kann als Tagfahrlicht. Nur dürfen dann keine Anderen Lampen (Stnadlicht, Abblendlicht oder Fernlicht) an sein dürfen. Also wenn man es so schaltet das die Nebellampen immer an sind, muss soblad mindestens das Standlicht angemacht wird die wieder aus gehen.


    Und was mir des öftern jetzt aufgefallen ist, was ist mit den Autos mit dem Stern, die nutzen die Nebellamoen als Abbiege licht. Sieht fürchterlich bescheuert aus wenn sie blinken und abbiegen und dann immer ein Nebelscheinwerfer dabei an ist. Und ein Anderes deutsches Fabrikat hat das jetzt auch schon.
    Soll das adaptive kurvenlicht bei Xenon sein. Die Franzosen machen das ja mit Scheinwerfer drehen.


    Grüße Harlequin


  • Es ist ja auch scheißegal wie die Scheinwerfer aussehen! Nur das Leuchtbild (quasi die Form der Lichtausbreitung ( Das was vom Licht an der Wand ankommt)) muss eckig sein. Das hat den Hintergrund, damit das Leuchtbild breiter wird, um nicht zu blenden.


    @Harlequin: Nein leider nicht. Sonst könnte man ja einfach die Standlicht birnen rausdrehen un feddich. Mann müsste halt die Fehlermeldung in Kauf nehmen.


    zum Xenon: Da gibts zwei Arten von Kurvenlicht.


    1. Abbiegelicht: geht an, wenn man unter 20 km/h fährt und beim blinken. In der regel kein Xenon, sondern Halogen.


    2. Kurvenlicht: bewegt die Xenonlinse.


    Mein Pa hat des im Touran. Saugeile Erfindung

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    Anlage: 125,8 dB an der Frontscheibe :devil2:

  • Servus!


    Bergi: Da haben wir uns falsch verstanden, ich meinte eigentlich dass "Lichtbild" im Sinne der STVO sprich "Ein ankommendes Fahrzeug ist weiss/gelb beleuchtet- ein sich entfernendes rot usw. bla."


    Was Du meintest könnte durchaus Sinn machen, ich weiss es nicht, aber auch dann g ilt doch:
    Wenn die Scheinwerfer auch bereits ein "rundes Lichbild" haben, oder die Nebler, ändert sich das ja nicht durch eine andere Verwendung als Tagfahrlicht..?


    @Harleqin:
    Adaptives Kurvenlicht! Gibts/Gabs auch für den E 46! Coupe und Cabrio ab FL!
    (Touring und Limo aber nicht, oder?)


    Und das Abbiegelicht, wo die Sternfahrer den Nebelscheinwerfer mitnutzen (sieht wirklich blöd aus), gibts von BMW als Oirginalzubehör für unsere E46....zum nachrüsten! Wid dann in der "Ecke" des Scheinwerfers "zur Niere hin" so verbaut dass es quasi "von der Innenseite des SW nach aussen" leuchtet....blöd zu beschreiben, ist im aktuellen Zubehörkatalg hinten drin..


    Grüsse, und nix für unguat!

    strip smile- lose cool-bleed the day and break the rule

  • Hallo,
    Ich werde in den nächsten Wochen mal zum Tüver meines Vertrauens gehen und ihn da mal ein wenig bequatschen.
    Eintragung wird er leider nicht machen können, da er keine Einzelabnahmen machen darf....
    Jetzt weiss ich natürlich nicht wie es in 2 Jahren aussieht.
    Wenn er damit Leben könnte und mich durch lässt und dann den Standort wechselt stehe ich wieder vor dem driss ;)


    Die Nebelscheinwerfer werden in meiner jetzigen Einstellung als Tagfahrlicht genutzt, sind ab Zündstellung 2 eingeschaltet und schalten sich aus, sobald das Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet wird.
    Eig. sollte es da keine Hindernisse geben aber im Notfall werde ich diese Funktion vor dem Tüv deaktiviert.


    Das gedimmte Fernlicht sieht fast aus als wären es die originalen Standlichtbirnen. Es ist halt nur ein wenig heller :)


    Das alles sind ja vom E46 "gesperrte" Funktionen, die einfach nur Frei geschaltet werden.
    Wie schon erwähnt fährt vorallem Volvo schon seid jahren damit rum nur unser BMW darf es wahrscheinlich nicht ;(

  • ....also wie genau "änderst" Du die elektronik ab damit dieseLlicht- Spielchen so funktionieren?


    Sind das tatsächlich "nicht freigeschaltete Originalfunktionen" oder mit Zusatz- modul...?


    Gib mir doch mal Bescheid, gerne PN....... tät mich auch interessieren für meinen Touring..?


    Grüsse!

    strip smile- lose cool-bleed the day and break the rule

  • Weiß net wo das Problem sein soll.... Wenn die Änderungen alle mit dem Carsolution-Modul gelöst sind, klemm das Ding doch einfach ab vorm TÜV, bzw. deaktivier die Funktionen....


    Legal wirste das sowies nie hinbekommen. Die Funktion muß 1. mit der StVZO konform sein, außerdem müsste 2. die jeweilige Leuchte auch für diese Funktion bauartgeprüft sein und die entsprechende Kennzeichnung haben. Das trifft bei Dir alles net zu.