Rost-Garantie

  • hallo,


    bei "aussere blenden/ziergitter" die Nummer 15. Ich glaube aber wir entfernen uns so langsam von meiner Frage. Ich war der Meinung das alle, verbaute Teile eine Rast-Garantie haben. Ich kaufte ja ein "Ganzes" das sich BMW nennt und meine Es sollte auch als "Ganzes" behandelt werden.


    Gruß, Frank

  • Hallo,


    die von dir angesprochen Rost-Garantie, heißt eigentlich Garantie gegen DURCHROSTUNG, und deckt nicht Rost der durch beschädigungen von Aussen kommt.
    Ausserdem zahlt BMW generell nichts für Beschlag/Anbauteile. Ich hatte hier in der Werkstatt einen E60 bei dem beide Aussenspiegefüsse total oxierdiert waren,
    hab den Kunden zur Niederlassung geschickt - wurde von BMW abgelehnt - Kunde hat sich darauf hin schriftlich bei der BMW-Kundenbetreuung beschwert, wurde wieder abgelehnt mit HINWEIS KEINE DURCHROSTUNG !!!


    MfG
    Jochen

  • Zitat

    Original von Ribery
    hallo,


    bei "aussere blenden/ziergitter" die Nummer 15. Ich glaube aber wir entfernen uns so langsam von meiner Frage. Ich war der Meinung das alle, verbaute Teile eine Rast-Garantie haben. Ich kaufte ja ein "Ganzes" das sich BMW nennt und meine Es sollte auch als "Ganzes" behandelt werden.


    Gruß, Frank



    Der Meinung war ich auch mal.


    Allerdings ist das so das nur feste Karosserieteile von der "Rost-Garantie" betroffen sind. Sprich, alles was aus Blech ist und was nicht zu der Karosse gehört, wie irgendwelche Zierblenden, Gitter usw., das wird nicht mit der Garantie gedeckt.

  • Hallo,


    nett von euch, das ihr euch zu meinem Thema Gedanken macht. Ich glaube das "die freundliche 3er Community" zu recht den Namen tragen kann. Ich muss fairer weise, auch sagen das mein 318er vor zwei Jahren Rost Beulen bzw. Rost-Spuren hatte, die ich selber gar nicht gesehen hatte und der Schaden komplett behoben wurde(neuer Kofferraumdeckel, neue Motorhaube). Darum auch meine "böse Überraschung" das es diesmal nicht der Fall ist. Was mir stinkt ist, das am Tag der Feststellung , der Übergabe an das Service Team, es noch gesagt wurde kein Problem es geht auf Garantie. Am Tag danach ein Anruf, es ist doch kein Garantiefall. Trotz allem, lasse ich mir die Freude am fahren nicht nehmen.
    MfG, Frank

  • Der Meinung war ich auch mal.


    Allerdings ist das so das nur feste Karosserieteile von der "Rost-Garantie" betroffen sind. Sprich, alles was aus Blech ist und was nicht zu der Karosse gehört, wie irgendwelche Zierblenden, Gitter usw., das wird nicht mit der Garantie gedeckt.



    Lass das hier mal wieder aufleben,
    würde demnach die vorrichtung für die anhängerkupplung als festes Karosserieteil gelten? musste leider feststellen dass die bei mir zeimlich braun ist.
    und gibt es eine zeitliche beschränkung fpr die Garantie?


    Gruß
    Clemens