Frage zur Gewährleistung

  • Guten Tag liebe Mitglieder,


    Da mein Schiebedach nun doch komplett defekt ist(zumindest der Himmel) muss der gewechselt werden...kostenpunkt teile ca 95euro einbau ca 200-300euro...nun meine frage:das Auto wurde März 09 gekauft es wurde aber keine Mobilitätsgarantie abgeschlossen oder dergleichen...muss der Händler IMMER gewährleistung geben oder kann er das dadurch iwie ausgeschlossen haben? Und muss ich zu ihm(250km von mir) wegen des Fehlers oder kann ich es auch hier beheben lassen und ihm in Rechnung stellen?


    Vielleicht hatte jemand ja schon einmal solch einen Fall.
    Danke schon einmal.


    MfG

  • Hab mich jetz infomiert 1Jahr Gewährleistung beim Händler(!!!) gibt es immer, muss er geben.(für alle als info)
    Nun is das Problem aber wenn der sagt ich muss zu ihm hin ist blöd weil ich das Auto beruflich brauch und nur am wochenende zeit hätte...Kann man das iwie umgehen? Hab dazu nix im netz gefunden...

  • Hab mich jetz infomiert 1Jahr Gewährleistung beim Händler(!!!) gibt es immer, muss er geben.(für alle als info)
    Nun is das Problem aber wenn der sagt ich muss zu ihm hin ist blöd weil ich das Auto beruflich brauch und nur am wochenende zeit hätte...Kann man das iwie umgehen? Hab dazu nix im netz gefunden...

    Eigentlich geht es mit Markenhändlern auch untereinander, d.h. als Beispiel im München gekauft,hier in Berlin repariert und Berliner Händler rechnet mit Münchner Händler ab.
    Vorraussetzung ist natürlich, dass alles im Vorfeld mit allen Beteiligten abgesprochen wird. :)


    Bei freiem Händler kann es sein, dass der drauf besteht den Schaden selbst zu richten.

  • Um das hier nochmal klarzustellen:


    Garantie sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung (auch mit SB) zu und ist meist durch Laufleistung und Alter eingeschränkt.
    Gewährleistung ist eine (zeitlich befristete) Nachbesserungsverpflichtung.


    Die Gewährleistung geht aus dem Gesetz hervor; die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, die im Normalfall zusätzlich bezahlt werden muss.


    Die Gewährleistung kann zwischen Händler und Privatperson NICHT ausgeschlossen werden (§ 475 BGB), bezieht sich aber nur auf Mängel, die bei Gefahrenübergang (ugs.: Kaufdatum bzw. Übergabe der Sache) bestanden haben.
    Die Gewährleistung beträgt bei gebrauchten Gütern 1 Jahr, wobei die Beweißlast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, dann beim Käufer liegt.


    Grüße,
    E66-Fan

  • Moin,
    nicht die Flinte ins Korn werfen , der Händler muss das richten....
    "Nacherfüllung
    Der Käufer kann die Lieferung einer mangelfreien
    Sache oder die Beseitigung des Mangels verlangen, wobei der
    Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen
    hat
    (Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Wird eine
    mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der
    mangelhaften Sache."
    Mfg

  • Heisst ich kann ihm die Rechnung schicken und er muss die zahlen, kann von mir aber das alte/kaputte Teil bekommen?

    Richtig. Ich dachte so hätte ich mich schon in meinem obigen Beitrag ausgedrückt.


    Wenn der VK sich aber weigert, wie du schreibst, wirst du wohl ohne Anwalt sowieso nicht weiter kommen, oder!?
    Den Rechtsanspruch hast du alle mal.


    Übrigens bezieht sich der Teil
    "Wird eine mangelfreie Sache geliefert, hat der Verkäufer Anspruch auf Herausgabe der mangelhaften Sache."
    eher auf Situationen, in den z.B. eine Scheibe mit den falschen Maßen oder ein Sonnenschirm in der falschen Farbe; beides kann der VK noch weiter veräußern. Auf einen defekten LMM o.Ä. wird er wohl nicht zwangsläufig scharf sein; obwohl der Rechtsanspruch auch hier gegeben ist.