Servus!
Irgendwie hast du da was falsch verstanden oder dir wurde was falsches erzählt.
Zitat
Werkstatt und TüV sagen, das wenn ich mein Auto tieferlegen möchte das das Verhältnis von der Größe der Felgen+Reifen mit dem gewünschten Maß der Tieferlegung stimmen muss.....sonst nix mit Eintragung!
Soll dass dann heißen, je tiefer man kommt, desto kleiner die Rad/Reifen-Kombination? Nicht ganz korrekt.
Wie können dann Autos mit 19" tiefergelegt sein?!
Zitat
In Größe und Breite hunderte ABER dann passt entweder der Querschnitt nicht, der Tragfähigkeitsindex nicht (zu niedrig) oder der Geschwindigkeitsindex !!!
Das kann nicht sein. Ein E46 ist nicht so exotisch, dass man dafür keine Reifen finden würde!!
Zitat
Gehe so vor das, ich nach Reifen suche die mindestens 10mm weniger Querschnitt haben als die "BMW-genehmigten", damit ich bei der Fahrwerkseintragung keine Problem bek. das es irgendwo schleift im Kasten!
Querschnitt ist nicht in mm angegeben sondern im prozentualem Verhältnis zur Breite.
So wie du das jetzt beschreibst ist das nicht möglich, bei einer Radumfangsveränderung muss eine Tachoangleichung stattfinden. (Prozentzahl hab ich jetzt nicht im Kopf)
Bei neuen (größeren) Felgen/Reifen bleibt der Gesamtdurchmesser in etwa gleich. Das heißt ob 16" oder 18" --> Gesamtdurchmesser bleibt etwa gleich, da der Querschnitt des Reifens kleiner wird.
Somit hat sich das mit dem Verhältnis Rad/Reifen zu Tieferlegung schon mal erledigt.
Schau mal in ein Gutachten eines Fahrwerks (z.B. KW -> Homepage-> downloaden) da steht nix von Felgen/Reifen...
So, ich würde also wie folgt vorgehen:
Such dir schöne passende Felgen mit der im Gutachten der Felgen erlaubten Reifenkombination. Aber ruhig 17", bitte, die 16ner sind so mickrig in den BMW Radkästen. Z.B. ne 8x17 bis 9x17 mit passender ET. bei 8 Zoll wirst auch mit Fahrwerk wahrscheinlich nix am Radkasten machen müssen.
Dann kaufst dir das Fahrwerk, baust es ein und fahrst zum TÜV/KÜS/DEKRA oder was auch immer und lässt es eintragen. FERTIG.