Ich möchte noch ein paar Punkte ergänzen:
1. Eintragungsfähige Felgen haben IMMER eine KBA Nummer. Das bedeutet: Falls ihr Felgen habt bei denen kein Gutachten dabei ist schaut in der Felge nach der eingegossenen KBA Nummer (KBAXXXXX). Unter dieser Nummer ist das Gutachten beim Tüv hinterlegt. Ihr braucht dann also auch kein Gutachten anfordern.
2. Eine Eintragung per Einzelabnahme über ein Festigkeitsgutachten ist NICHT mehr Zulässig und kann widerrufen werden. Prüfer die auf diese Weise eintragen müssen sich gegebenenfalls verantworten.
3. Eintragungen müssen nach §19.3 und §21 erfolgen. Bedeutet: Auch "In verwendung mit" ist zu prüfen. womöglich gibt es Gutachten die eine verwendung mit Fahrwerk und/oder Spurplatten etc. ausschliessen bzw. sondergeprüft werden müssen.
Das bedeutet: Eine Felge Eintragen mit Teilegutachten kann eine §19.3 abnahme sein, sollte aber ein Fahrwerk verbaut sein wird daraus eine §21 Sonderabnahme und kann evtl. NICHT eingetragen werden.