Wovon träumt ihr?
Die arglist des Verkäufers ist nicht so ohne weiteres nachzuweisen....ausserdem kannst du maximal privatrechtlich dagegen vorgehen....auf den kosten bleibst du erst mal sitzen..der verkäufer ist privatperson dem ist eine sachkenntnis des erkennens nicht anzuerkennen....ausserdem kann er immer noch sagen das ihm kein unfall bekannt war und der vorbesitzer es ihm auch nicht gesagt hat..dann hast du keine chance mehr..
lediglich der fall das ER einen unfall hatte den er dir verschwiegen hatte macht ihn verantwortlich..wenn du keine zeugen hattest und er behauptet er hätte es dir gesagt dann kannst es auch schon vergessen....das nix angekreuzt ist ist ebenfalls schlecht weil du dich dann nciht auf eine vertraglich festgelegte aussage berufen kannst.....
jeder vernünftige anwalt wird dir sagen das du es sein lassen sollst..verursacht nur unnötige kosten mit wenig aussicht auf erfolg......