Stingray, Ja, ganz alte.
Die geltenden Gesetze für so Sicherheitssachen sind ja immer die von der Erstzulassung.
Also sind sie, wenn sie mal drin waren auch weiterhin Pflicht, man muss nur nich nachrüsten.
Tüv ist leider nächsten Monat fällig...
Also nichts mit groß Zeit lassen. Und die lesen ja den Fehlerspeicher aus oder? Denn da steht ja drin, dass die Airbags hochgegangen sind (Bin erst 18, ist mein erster Tüv, daher habe ich keine Ahnung)
Fehler auslesen tun die nicht. (jedenfalls bei mir nicht)
Aber die Airbag leuchte wird ja leuchten wenn die Airbags hochgegangen sind...