Beiträge von Stingray

    Schöne Rechnung die du dort aufgestellt hast.
    Wann ich gebremst siehst du im Video ziemlich gut, der ganze Wagen bewegt sich nach unten.


    Und trotzdem:
    Ich bin knappe 200 gefahren. Das ist Fakt.
    Viel mehr kann ich da auch nicht zu sagen.
    Mir ging es jetzt auch eher darum zu zeigen das eine Dashcam eben doch sinnvoll sein kann.


    Der Unfall ist passiert, natürlich hätte er verhindert werden können wenn ich nur 130 gefahren wäre, daher nehme ich die 25% Teilschuld ja auch so hin.


    Er hätte aber eben genau so vermieden werden können wenn die Dame den rückwirkenden verkehr richtig beobachtet hätte, so wie es das Gesetz von ihr verlangt, genau so wie es von mir verlangt vorrausschauend zu fahren.
    Aber:
    Sowas passiert nun mal!
    Bin auch nur ein Mensch, hatte es natürlich eilig und wer von uns fährt nicht auch gerne mal etwas zügiger.


    Daher sind mir deine Rechnungen völlig egal, ich war dabei, ich saß im Auto, ich bin in den LKW und anschließend in die Leitplanke geknallt.


    Empfehlen würde ich das niemanden.

    Zitat

    Sei froh dass es nicht zu einem Personenschaden gekommen ist. Nach Überschlägiger Rechnung tippe ich mal auf ca. 250-260 km/h?


    Auch auf die Gefahr hin mich hier unbeliebt zu machen: Wer mit einer solchen Geschwindigkeit auf einer 2-spurigen Autobahn mit mittlerem bis geringem Verkehrsaufkommen unterwegs ist, ist einfach nur ziemlich beschränkt und gefährdet sich und andere. Wenn du das von mir aus Nachts auf ner fast leeren Autobahn machst ... leichtsinnig, aber von mir aus. Aber so ... (ich höre an diese Stelle mit der Einschätzung deiner kognitiven Fähigkeiten besser auf!).


    Natürlich macht der vorausfahrende einen Fehler. Aber kurz nachdem du an dem Opel vorbeifährst, leitet der vorausfahrende den Überholvorgang ein. Wahrscheinlich hat er dich beim vorherigen Blick in den Spiegel schlichtweg nicht gesehen, da du zu diesem Zeitpunkt in einem ungünstigem Winkel zu dem Opel standest. Nochmal: Natürlich ein Fehler, aber ein erwartbarer! Wer ein wenig öfter Unterwegs ist, weiß dass so etwas ständig passiert! Das muss man einfach einkalkulieren. Und bei 160 und wahrscheinlich auch bei 200 ist es ein Fehler der nicht zu einem Unfall führt. Aber bei der von dir gefahrenen Geschwindigkeit ... Vielleicht lernst du draus. Besser wäre es!


    Es waren knappe 200km/h.
    250 mit nichten.
    Mehr hat der Verkehr zu dem Zeitpunkt tatsächlich nicht zugelassen.



    Und ja richtig, sie leitet das überholmanöver ein, mit genau 1x blinken und direktes rüber ziehen.
    Da kann man noch so Reaktionsschnell sein ... Ich behaupte man das die wenigsten (ich eingeschlossen) das schaffen.

    Zitat

    Das ist derzeit jeweils eine Einzelfallentscheidung vom Gericht. Es geht um die Abwägung der Verletzung der informellen Selbstbestimmung durch die anhaltslose Aufnahme durch einen Dritten gegenüber dem Interesse des Gerichtes (und damit der Öffentlichkeit "im Name des Volkes...") zur Aufklärung eines Sachverhaltes/einer Straftat. Daher kann nur empfohlen werden, wie Karsten eine Dashcam zu nutzen aber niemals die Aufnahmen öffentlich zu machen oder damit hausieren zu gehen.



    Aus reinem Interesse frage ich jetzt mal nach, warum eigentlich die Staatsanwaltschaft involviert war - dürfte ja nur bei einer Straftat der Fall sein?! Mir würde die Fahrlässige Körperverletzung als Unfallfolge einfallen - aber nach deinen ersten Angaben gab es ja keine Personenschäden? Oder hat die Gegenseite etwa Strafanzeige gestellt?

    Gute Frage !
    So ganz genau kann ich dir das leider nicht beantworten.
    Es ist (leider) so, das man bei uns in DE da recht wenig von mit bekommt was da hinter den Kulissen abgeht.
    Ich wurde lediglich durch einen Brief des gegnerischen Anwalts darauf hingewiesen das von einer Klage abgesehen wird nach Sichtung der Beweise durch die Staatsanwaltschaft.
    Warum / Wieso... keine Ahnung.


    War ja froh überhaupt mal etwas zu hören, 5 Monate davor hab ich rein gar nichts zu der Sache gehört.


    Die restlichen Aussagen habe ich durch meine Versicherung erhalten.

    Exakt, ab einer Geschwindigkeit von 130km/h musst man selbst sicherstellen das die aktuelle verkehrslage das ganze zulässt.


    Das mit den 130 ist exakt der Punkt...
    Wenn der Unfall mit einer Geschwindigkeit von 130km/h hätte vermieden werden können, dann bin ich meiner Pflicht nicht nachgekommen und bekomme eine Teilschuld.


    Das ich hier "nur" 25% bekommen habe ist sogar Glück.
    Hätte sie das Überholmanöver rechtzeitig angekündigt würde es ganz anders aussehen.
    (Zugegeben, dann hätte ich ggf früher reagieren können.)




    Das mit den Dashcams ist so eine Sache, vor Gericht werden sie oft nicht anerkannt weil man Leute ohne ihre Erlaubnis filmt.
    Aber laut Aussage meines Rechtsanwalts....gesehen ist gesehen und damit hinterlässt das Video zumindest einen Eindruck.


    Aber wie man sieht muss es gar nicht immer vor Gericht gehen.
    Bei mir hat die Dashcam dafür gesorgt das es gar nicht vor Gericht ging. Wer weiß wie das ganze dann geendet hätte.

    Moinsen!


    Interessiert sicher einige.


    Das ganze ist nicht vor Gericht gelandet, allerdings hat die Staatsanwaltschaft die Beweise gesichtet. Die Klage wurde zurück gezogen nach Empfehlung der Staatsanwaltschaft, da auf den Video gut zu erkennen ist dass das Überholmanöver nicht regulär eingeleitet wurde.
    Also ein hoch auf meine Dashcam!
    Daraufhin haben sich die Versicherungen auf 75/25 geeinigt.
    Bin also mit 25% Schuld aus der Sache raus.


    Damit bin ich zwar nicht unbedingt zufrieden, aber zumindest akzeptiere ich das ganze.
    Rechtliche Schritte werde ich dagegen nicht mehr einlegen.


    Ohne Video wäre das ganze 50/50 ausgegangen, laut Aussage meiner Versicherung!


    Also immerhin... So eine dashcam kann, auch wenn die gar nicht als Beweismittel zugelassen wird bereits entscheidend sein.


    Hier noch einmal das Video:
    https://youtu.be/UmgSaPyNRcQ