Ok, ich sags nochmal.MEIN Tipp: Geh zum Anwalt!
Werkstatt darfst du dir frei aussuchen. ich würde in so einem Fall zur Vertragswerkstatt gehen. Soweit ich weiß dürftest du dir sogar den Gutachter selbst aussuchen. Die gegnerische Versicherung hat ihre Vertragswerkstätten und Gutachter. Bevor eine Reparatur anhand eines Gutachtens in Auftrag gegeben wird, auf jeden Fall von der gegn. Vers. absegnen lassen. In dem Gutachten wird auch der rechnerische Nutzungsausfall angegeben, der mit dem realen nicht immer viel zu tun hat.
Wenn du auf einen Leihwagen verzichten kannst, kriegst du anhand der FZG Klasse und der Dauer einen Nutzungsausfall in Form von €. Den musst du aber der gegn. Vers anzeigen.
Auch wenn jetzt alles gut klappt, geh zum Anwalt. Der kennt sich aus (sollte er zumindest) Wenn die Sache eindeutig ist hast du gute Chancen dass das alles schneller geregelt wird, da die gegn. Vers. keine Klage will. Es geht auch vielleicht um Schmerzensgeld (???)
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kostet dich der Spaß nichts. Warum willst du dich mit Formularen, Abtretungserklärungen, Gutachten und hast du nicht gesehen rumschlagen? Dafür hat man ja die Versicherung. Bitte glaub nicht, dass die gegner. Vers. es gut mit dir meint, die wollen auch ihr Geld sparen! Ist aber nur meine Meinung, die Entscheidung triffst du!