Damit es keine solchen feigen Schw... gibt, sollte man diese für mindestens 1 Jahr einsperren. Und zwar unabhängig vom Schaden. Einfach pauschal 1 Jahr Freiheitsstrafe. 
Damit es keine solchen feigen Schw... gibt, sollte man diese für mindestens 1 Jahr einsperren. Und zwar unabhängig vom Schaden. Einfach pauschal 1 Jahr Freiheitsstrafe. 
Sorry, aber das ist eine sehr unqualifizierte Antwort..
Sicher auch Unwissenheit!
Mit einem Lastzug wirst Du es nicht bemerken, wenn Du mit dem Anhänger oder Auflieger irgendwo langschleifst!
Vielleicht sollte man es wirklich mal in die Fahrschulausbildung integrieren, dass jeder mal mit einem Lastzug mitfährt!
Möchte den LKW Fahrer damit nicht entlasten! Wer mit dem LKW in so einem Umfeld rangiert, sollte dann vielleicht auch
mal aussteigen und schauen, ob er genug Platz hat. Den PKW müsste er ja vorher gesehen haben.
Für den Fahrer stehen die Chancen auch ganz gut, dass er vom Vorfwurf der Fahrerflucht entlastet wird.
Natürlich nur mit Anwalt und ggf. Sachverständigengutachten.
In so einem Fall würde ich sicher direkt den Weg über die Polizei gehen, weil ich davon ausgehen muss, dass in der Firma des Fahrers der
Vorwurf bestritten wird. Deweiteren ist für die Regulierung durch die Versicherung eine polizeiliche Aufnahme schon besser.
Mit dem Kennzeichen des LKW allein kommt man ja eh nicht an die Firma ran.
Vielleicht klaptt es ja dann so, dass man diesen Fahrer dann auch endlich beseitigt! Zur MPU und Führerschein auf Jahre weg! Denn die fahren doch eh nur betrunken und rasieren sich nie und
überholen ihre Kollegen mit 120 Kmh auf der Autobahn!