Das mit dem Gegengutachten kannst du so gut wie vergessen. Ich hatte auch sowas und bin bei dem Kostenvoranschlag umgefallen.
1. Preisdifferenz von 300,-- lohnt kein Gegengutachten (das wiedrreum kostet Deine Versicherung ja was inkl. Verwaltung)
2. Haftpflichtschaden (Deine Dame hat die Schuld eingestanden). Da gibt es fast nie ein Gegengutachten. Wieso auch. Die Versicherung bezahlt und die % SF-Klasse gehen entsprechend des Schadenvolumens für den Versicherungsnehmer hoch (und das dauert bis die langsam wieder runtergehen).
Am Ende sind alle happy. Gutachter, Werkstatt, Versicherung, Geschädigter und...hab ich da wen vergessen. Nö eigentlich nicht.
Wenn das anders laufen sollte, nenn uns zumindest den Namen der Versicherung. Das würde mich interessieren.
Tipp: Man kann im Nachhinein den Schaden von seiner Versicherung abkaufen und dafür gibt es kein Erhöhung der Prozente. Das kann sich lohnen, wenn man die Mehrkosten durch höhere Prozente in den nächsten Monaten und Jahren berechnet. Gerade wenn man 1 Jahr später z.B. einen höherwertigen Wagen kauft, schlagen die Mehr-Prozente nochmal richtig zu.