Beiträge von Icefeldt

    Guter Einwand auch von einer Amazon Rezensiuon mit 1* zu den Widerständen:


    In der ABG von OSRAM steht zu den W5W Leuchtmitteln aber drin, (sinngemäß) geprüft und genehmigt in allen Scheinwerfern als Standlicht mit weißen Scheinwerfergläsern.

    Und damit hast du recht: nicht legal in allen Fahrzeugen, aber in allen Fahrzeugen mit weißen Gläsern.

    Sonst hätte ich die nicht gekauft und verbaut :)

    Wieso gibt es dann die Kompatibilitätsliste in der NICHT bei jedem Fahrzeug (mit weißem Scheinwerfer) die W5W LED aufgezählt sind?


    Bsp: Ford Focus MK2 (2004-2010)


    Den hat meine Frau.

    Da würde ich gerne die W5W LED einbauen. Jedoch sind in der OSRAM Liste dort expolizit nur die LED Nebelscheinwerfer gelistet.

    Wenn es für alle weißen Scheinwerfer ginge, dann hätten die dort doch auch einfach die W5W mitlisten können?




    Hab dir mal PM gesendet mit Bitte/Mail Adresse um die ABG für die W5W LED.

    Eben noch einen befreundeten TÜV Sachverständigen gefragt und ihm einen Screenshot geschickt.

    (fun Fact: er hat die H7 LED selbst in seinem 3er E91)


    Frage:


    Antwort:

    Zitat

    Das ist verbindlich.

    Der Verwendungsbereich ist immer die EG-BE, dann kommen ggf. noch Einschränkungen (Nur Nachtrag x bis y, nur Limousine,...) oben drauf

    Wenn ein SW oder eine Variante nicht drin ist ist sie nicht drin. Meistens gibt es nen guten Grund dafür, manchmal ist es nur Geiz des Auftraggebers der ABG

    Und dann ist egal ob das doch eigentlich der gleiche SW ist, oder der Ähnliche, oder ob die Ähnlichkeit nur darin besteht dass vorne Licht raus kommt: was nicht als Zulässig geprüft ist ist nicht zulässig.

    AGB von PowerFiat bekommen.

    Vielen Dank dafür.


    Und ja, wie vermutet steht da klar und deutlich drin, dass die E-Nummer AUF DEM SCHEINWERFER auch stimmen muss.


    Interessant:


    Meine 320i Facelift Limousine hat alles wie in der AGB angegeben/gefordert:


    Im Feld D2.1: 346L

    und bei Feld K: E1*98/14*0097


    der 325iX Touring Facelift meines Vaters hat aber dort:


    Im feld D2.1: 346X

    und bei Feld E1*2001/116*0144*


    _________________________________________________________________________


    Ihr müsst in eurem Fahrzeugschein also folgendes drin stehen haben:


    346L (sollte Limousine & Kombi abdecken)

    E1*98/14*0097*..)


    oder


    346X

    E1*98/14*







    Bei mir im Schein steht e1*98/14*0097*16. Soll das heißen ich kann mir auch die LEDs reinschmeißen?

    Ohne die passenden Scheinwerfer mit passender E-Nummer meiner Erachtens nach NICHT.


    Wenn man rein nach der EG-Typgenehmigung im Fahrzeugschein gehen würde, dann könnte man ja auch "irgendwelche Nachrüstscheinwerfer haben" und da dann die LED Lampen reinballern...
    Das würde ja dann keinen Sinn machen.



    Hat jmd. von den Besitzern mal einen Link zum Download des Dokuments? (per PM)
    Ansonsten müsste man sich die Lampen halt bestellen, VOR dem Einbau das Dokument runterladen und einmal komplett durchlesen und verstehen.

    W5W aber andere Modellbezeichnung, andere Freigabe https://www.korni-performance.…assung-2825dwnbc-02b.html


    Was irgendein Shop auf seiner Seite schreibt würde ich nun nicht als bare Münze nehmen.


    Auf der offizielen Osram Seite steht, dass "die Kompatibilitätsliste" maßgebend ist:


    ZP1ozod.png


    https://www.osram.de/ecat/NIGHT%20BREAKER%20LED%20W5W-LED%20Signallampen%20(stra%CE%B2enzugelassen)-Autobeleuchtung-Automotive/de/de/GPS01_4069841/ZMP_4064718/



    Also nix mit "W5W LED mit 1W" in allen Fahrzegen legal.

    Nach mehreren MTCB und MTCD Android Radios habe ich nun mal gewechselt und mir ein FYT Android Radio geholt.



    - schnellerer Prozessor als die PX6 CPUs der MTCD Units

    - 128GB ROM

    - 6GB RAM

    - Eingebautes 4G Modem

    - für Audio Freaks auch digitale Ausgänge


    Wer sich ein neues Radio holen will, dem kann ich nur empfehlen sich auch mal in diese Richtung hin zu informieren.