Aus dem Schein müsste die dann aber natürlich auch noch entfernt werden und wenn das eine ohne das neue ECE-R115-Gedöhns ist, würde man die da auch nicht wieder rein bekommen.
Mal einen befreundeten TÜVler gefragt:
Bei Rädern, Spurplatten und ähnlich
variablen Teilen hat im Schein ein "WW." oder "A.GEN." für "wahlweise"
bzw "auch genehmigt" zu stehen. Damit ist die Ausrüstung also optional.
Bei allen anderen Dingen besteht Austragungspflicht, und zwar in dem Maß
wie bei der Eintragung. Eine Gasanlage muss unverzüglich ausgetragen
werden, die Rückrüstung z.B. auf Serienfedern (wenn sonst nix war) bei nächster
Befassung usw.