Sorry, dass ich das Thema bisschen wechsel, aber (leider) sehr interessant...
Trotz Zusage vom Prüfstellenleiter, zuletzt im Jahre 2018 (als bereits NACH Umstellung der Geschichte mitm AGG), dass eine Eintragung nach 67R mit vorhandenem AGG weiterhin möglich sei, hat sich nun herausgestellt, dass es das offensichtlich nicht ist. Haben das tagelang diskutiert und auf verschiedenen Wegen probiert.
Prüfer wollte Anlage eintragen, setzt sich an den PC um das Zeugs reinzutippen, und Computer sagt original nein. Rücksprache mitm Chef ergibt leider auch nur, dass es keine Möglichkeit gibt die Eintragung nach 67R noch zu machen, wenn das offizielle System es nicht zulässt. System sagt: seit 1.10.2017 nicht mehr möglich. Fertig.
Nichtsdestotrotz... ich bin noch dran um zu schauen was nun noch geht, bzw. wie es geht, zusammen mitm Prüfer.
@Strikeeagle das is grade stand, bin aber (auch aus Eigeninteresse) noch dran