Beiträge von Dani

    Ich behaupte mal keiner von euch hat ansatzweise was mit Jura zutun, aus diesem Grund würde ich ALLE bitten mit diesen "Tipps" aufzuhören.
    Der TE soll zum Anwalt gehen und das klären, was dann passiert liegt ohnehin nicht in unseren Händen..


    Also nochmal im Klartext, jeder beruhigt sich nun, oder ich close hier.

    Ach Schatz... das sind keine Tipps, das sind Feststellungen welche Gesetze wo stehen und was deren Inhalt ist. Noch dazu ein paar beispielhafte Gerichtsurteile um die "übliche" Auslegung der Gesetze zu untermauern inkl. aller notwendigen Quellenangaben.
    Der Shit kommt ja nicht von mir, sondern von den angegebenen, durchaus als seriös zu betrachtenden Quellen, die hier anscheinend von manchen Menschen ignoriert werden und als eigene Quellen dann die Bildzeitung ähm T-Online rauskramen... *kopfkratz*


    Nunja, am Ende wirds dann evtl. eben noch ein beispielhaftes Gerichtsurteil mehr geben. Wie das dann ausfällt wird sich zeigen.
    Dann schließen wir das ganze mal mit den Worten "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand"

    Hast du deine Quelle 3 eig auch mal gelesen?


    Zitat

    Kauf von Privat


    Der bekannte Zusatz in Kaufverträgen ?Das Fahrzeug wurde verkauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung? gilt nach der neuen Gesetzeslage nur noch für Privatleute untereinander und beim Handel unter Gewerbetreibenden. Diese Freizeichnungsklauseln sind unter Privatleuten wirksam und befreien den Verkäufer in der Regel von der Haftung für Mängel. Dieser Haftungsausschluss gilt nach ständiger Rechtsprechung des BGH auch für Schwerstmängel. Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet der Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden (OLG Karlsruhe DAR 88, 162). Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss, haftet der Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist.


    Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer den Fehler kennt oder mit dem Vorhandensein eines Fehlers rechnet und wenn er davon ausgeht, dass der Käufer bei Kenntnis der Sachlage den Vertrag nicht abschließen würde. In der Praxis betrifft dies häufig das Verschweigen von Unfallschäden. Der Verkäufer hat die Pflicht, wesentliche Mängel, wie Unfallschäden, unaufgefordert zu offenbaren.



    "Enthält der Vertrag einen solchen Ausschluss" (was er wohl nicht enthielt) "haftet der Verkäufer bei Mängeln grundsätzlich nur noch bei ausdrücklichen Garantiezusagen oder bei nachweisbarer Arglist."
    Unfallfreiheit wird wie gesagt als beschaffenheitsvereinbarung, wenn nicht sogar als beschaffenheitsgarantie angesehen und kann nicht durch einen haftungsausschluss eingeschränkt werden.. hab ich bereits paar posts vorher belegt...

    Genau.. die erste Quelle ist T-Online ohne Angabe weiterer Quellen.. sehr überzeugend im Vgl. zum BGB.
    Quelle 2 gehts um alles, aber nicht um Unfallfreiheit, falls du das gelesen haben solltest.
    Quelle 3 belegt genau das was ich sage.. dass Wandlung möglich ist (in dem Fall gings aber um einen Händler, muss man dazusagen)


    edit: ja, genau... das BGB wird nicht ganz so aktuell sein wie die Richter :'D

    Es ist für die Erfüllung des Kaufvertrags völlig IRRELEVANT ob er davon gewusst hat oder nicht. Was ist daran so schwer zu verstehen?


    Er hat eine Eigenschaft zugesichert, die definitiv nicht vorhanden ist. Also Rücktritt vom Kaufvertrag, da Nachbesserung nicht möglich.
    Wenn er davon gewusst hätte, dann wäre es noch dazu Betrug. der strafrechtliche Teil ist aber immernoch schnuppe.


    Ich kann nicht etwas versprechen, was ich nicht geprüft habe. Tu ich es dennoch, und es ist eben nicht so, dann hab ich eben "Pech" gehabt und muss damit leben, dass der Käufer ein Recht darauf hat vom Kaufvertrag zurückzutreten. Habe ich ihm ABSICHTLICH etwas falsches gesagt, dann könnte das durchaus wie schon X-mal gesagt als Betrug ausgelegt werden.


    Könnte jetzt mal EINER anfangen zu lesen was geschrieben wird?
    Differenziert mal zwischen Zivilrecht und Straftrecht. Wenn ihr nichts mit den beiden Begriffen anfangen könnt, dann philosophiert hier mal nicht die ganze Zeit rum.. hält ja im Kopf keiner aus.

    klar.. ne Straftat ist es nur dann wenns vorsätzlich war, und da gilt ja auch noch die Unschuldsvermutung.


    Aber geht ja nicht darum ihn strafrechtlich anzuzeigen, sondern zivilrechtlich eine Wandlung durchzusetzen ;) Und, dass die Angabe falsch war im Kaufvertrag scheint ja bewiesen.
    (Absicht muss ihm ja keiner nachweisen... falsch isses dennoch)


    edit: siehe beispiel oben weg. iPhone verkaufen.
    Würde ich das tun, und mir könnte keiner nachweisen, dass ich das mit VORSATZ falsch angegeben habe (was bei so einer Dreistigkeit schon belegbar wäre), dann hab mich nicht des Betrugs schuldig gemacht. Ein Recht auf Wandlung hat der Käufer aber dennoch.

    Es wurde ALLES dazu gesagt, dennoch für dich auch nochmal was zum INFORMIEREN (was ja anscheinend nicht so deine Stärke ist):
    - "unfallfrei" ist eine Beschaffenheitsvereinbarung, wenn nicht sogar eine Beschaffenheitsgarantie (siehe http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=1%20U%20535/06)
    - selbige könnte nichtmal durch einen Haftungsausschluss im Kaufvertrag ausgeschlossen werden, falls einer drin stünde (http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html)
    - Beschaffenheitsvereinbarung ist aufgrund der Tatsache, dass das Fahrzeug nicht unfallfrei ist, nichtig (Beweis dafür muss ein Gutachter erbringen, dass keine Unfallfreiheit vorliegt)
    - somit ist ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich (http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html da eine Nachbesserung unmöglich ist)
    - dabei muss ggf. eine Pauschale pro gefahrener Kilometer vom Kaufpreis abgezogen werden (siehe diverse Urteile)
    - ebenso aber Zinsen auf den bezahlten Kaufpreis aufaddiert werden (siehe diverse Urteile)


    HÄTTE der Verkäufer geschrieben: "Mir ist kein Unfall bekannt", dann wäre das keine Beschaffenheitsvereinbarung und die Sache sähe vollkommen anders aus.
    Der Begriff UNFALLFREI stellt aber definitiv eine Beschaffenheitsvereinbarung dar, welche nachweislich nicht korrekt war und der Käufer somit ein Recht hat vom Kaufvertrag zurückzutreten.

    Lass mich hier nicht als dumm hinstellen.. Wenn ich keine Ahnung hab, halte ich bekanntermaßen nämlich meine Fresse, oder schreib dazu, dass es Vermutungen sind...
    Mit den Paragraphen und Urteilen im Hintergrund würde ich selbst ohne Rechtschutz jederzeit sofort vor Gericht ziehen, und zu 99,9% den Prozess gewinnen.


    edit: Darfst meine Aussage natürlich gerne anzweifeln. Mit Belegen. und nicht mit "Der Bekannte eines Schwagers hat aber erzählt, dass seine Tochter ihr 14jähriger Freund sein großer Bruder sein Kumpel das und das erlebt hat"

    Mit Datenblatt meine ich ein Dokument, das der Tüv erstellt, auf dem alle Daten und Werte des Fahrzeugs drauf sind.
    Auf dem amerikanischen Title ist z.B. nur wenig Information drauf.


    Problem beim Scheinwerfer vorne ist, dass Blinker und Standlicht in einem Gehäuse sind.
    Scheinwerfer besorge ich mir. Hoffentlich gibt es für Standlicht und Blinker im Fahrzeug zwei Stecker und das läuft nicht über eine Birne mit zwei Drähten. Wie du sagst, scheint es aber so zu sein. Dann müsste ich auch en Kabel fürs Standlicht bzw. Blinker legen.
    Ein Lichtschalter werde ich nen neuen brauchen: Die Karre akzeptiert das dann nicht und es muss geflasht werden:O?


    Muss mir Kabel besorgen und dann gehts los.

    US Standlicht ist nur Codiert...
    Das ist nur eine Birne, und die hat auch nur einen Draht. (Es sei denn es gäbe tatsächlich noch nen unterschied zwischen 'codiertem' US Standlicht, und echtem US Standlicht.. kann ich mir aber nicht vorstellen).
    Es ist nur codiert, dass diese eben immer gedimmt angesteuert werden.


    was natürlich die frage ist: ist der Kabelbaum komplett, d.h. Kabel zum normalen Standlicht liegen, oder wurde das wegoptimiert bei der US Version?
    Selbiges gilt eben auch fürs Kabel zur NSL