Beiträge von felyxorez

    Richtig Tobi.
    Die Mindestdicke der Scheibe gibt nicht an wann sie sofort gewechselt werden muss, sondern ab wann sie beim Belagwechsel auch erneuert werden muss.
    Effektiv reicht die Scheibe auch noch einige zehntel Millimeter weiter...
    Klingt vorerst widersinnig, ja das stimmt.


    Aber die Mindestdicke stellt in dem Fall halt nicht dar wann die Scheibe wirklich platt ist, sondern ist einfach eine Richtlinie für den Mechaniker.
    Ansonsten müsste man ja bei jedem Belagwechsel manuell ausrechnen ob der Belag die Scheibe in die tatsächliche absolute Verschleissgrenze abträgt.


    Das nimmt einem der Hersteller einfach ab und wurde vorgerechnet.
    Statt dessen könnte da auch 18mm absolute Dicke stehen. Ist aber nicht so ;)




    Also nochmal kurz zusammen gefasst.
    Ist die Scheibe unter ihrer Verschleissgrenze -> Mitwechseln.
    Ist die Scheibe über ihrer Verschleissgrenze -> Nicht Mitwechseln.
    So einfach ist das.


    Das steht übrigens im TIS und in jeder Werkstattanleitung.


    Klar kann man auch einfach die Scheibe mitwechseln.. aber in dem Fall hat die Scheibe defacto noch locker "Fleisch" für einen Satz Beläge.



    Btw. kann man als Faustregel sagen:
    Eine Scheibe hält zwei Sätze Scheiben aus, die Scheibe darf zirka um 3 mm abgetragen werden (bei Innenbelüfteten Scheiben).
    Die vom TE sind um genau die hälfte Verschlissen... also Verschleisstechnisch paletti das ganze.

    20,5mm ist über 20,4mm, der verbreitetsten Mindestmassangabe...


    (Guck aber noch nach ob dass bei denen auch zutrifft.)



    Dementsprechend kann mit der Scheibe noch ein Serienbelag gefahren werden.

    Echt? also bei mir rastet der sauber ein, bzw. stehen am Rand so 1-2 mm Gussrestplastik über, was zusätzlich abdichtet.


    Eigentlich sollte er Filter selbst ja auch nicht direkt in Kontakt mit Wasser treten.


    Das Konzept kann an für sich nicht per se falsch sein, sonst müssten alle E46 Fahrer die selben Probleme haben... so ist es aber nicht.

    btw: Unwucht Räder / Bremsscheiben kannst du auch erstmal getrost ausschließen, da -wie du schreibst- das Ruckeln weder (nur) beim Bremsen hast, noch den Bordstein geküsst hast, o.Ä.)

    Mjoar.. eine Unwucht sorgt bei konstanter Fahrt bei einer gewissen Geschwindigkeit schon für Vibrationen. Zwar manchmal auch beim Bremsen/Beschleunigen (je nach betroffener Achse), aber nicht zwingend.


    Wenn das Wuchtgewicht aufgrund der hohen Geschwindigkeit verschoben wurde, dann kann das zu einer heftigeren Unwucht mit heftigeren Symptomen führen als wenn der Reifen einfach nicht gewuchtet ist.
    Oder das Gewicht ist einfach abgefallen. Kommt alles vor.

    Jeder genannten Marken ist gut und preisgünstig, mit Ausnahme BMW, sowohl Brembo als auch ATE....


    Da macht es keinen Sinn da rumzumäkeln... Das grösste Problem ist die Kombination Belag / Scheibe, und das betrifft die ATE absolut genauso.


    Wenn nach einer Kaufberatung für einen E46 BMW gefragt wird, dann schlägst du ihm ja auch nicht einen Passat, A4 oder eine C Klasse vor, weil es ein vergleichbares Auto ist.

    Brembo ist ok... lass dich nicht von den religiösen ATE Fundis hier beinflussen. Ist qualitativ auf einer Ebene...
    (Leute was soll der Kinderkram eigentlich. Wenn einer Brembos will, dann will er halt Brembos. Da muss nicht jeder Krümmel aus seinem Loch krambeln und Fragen
    "Warum nicht ATE? Warum nicht Jurid? Warum nicht Zimmermann? Warum nicht Textar? Warum nicht original BMW?"
    Fall doch mache ich das hier mal Repräsentativ. :D



    Aber überdenke doch noch mal die Belagwahl.
    EBC Greenstuff ist ein relativ harter Belag und das auf einer Serienscheibe ist nicht so prickelnd. (Auch die Max ist ein Serienscheibe.)

    Naja, viel Besser bremsen als in den ABS Regelbereich bei Höchstgeschwindigkeit können die auch nicht.


    Die Nuten helfen vor allem das Nassbremsproblem zu reduzieren und bedingt auch abzukühlen... Aber aus einer Monokolbenbremse wird halt keine Performancebremsanlage.


    Die Brembo Maxx sieht imho dezenter aus.

    Such doch einfach einen Anwalt, ruf ihn an, bitte um eine Erstberatung und schildere ihm den Fall.
    Der wird dir am konkretesten erklären wie es abläuft und was er zu tun hat... deutlich besser als wir Dilettanten hier im Forum.




    Und nein kein Kostenvoranschlag machen lassen, sondern ein Gutachten.
    Ein Kostenvoranschlag muss nicht von der Versicherung übernommen werden und entspricht keinem rechtlicher Grundlage für einer Schadenberechnung. Das Gutachten schon.
    Das wird nämlich von einem unabhängigem amtlich zugelassenen Prüfer gemacht (TüV, Dekra).
    Der Kostenvoranschlag ist nur privatrechtlich Relevant um die Kosten "abzuschätzen" und das kann jeder machen. Ich kann dich auch einen Kostenvoranschlag machen und dir was ausrechnen, nur wird das die Versicherung nicht interessieren.


    zahlt normalerweise nicht erst die Rechtsschutzversicherung ? Oder wie läuft das eigentlich genau ab :) habe seit 2 Jahren eine Rechtsschutzversicherung musste diese aber nicht verwenden.



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    hab ich doch oben geschrieben ? ?(


    Manche Anwälte wollen scheibar eine Vorleistung, das tun aber nicht alle.
    Abgewickelt wird das bei der gegnerischen Verischerung als weiterer unmittelbarer Schaden (Verwaltungsaufwand etc.) zusammen mit dem Sachschaden.
    Mit der Rechtsschutzversicherung hat das nichts zu tun.