Richtig Tobi.
Die Mindestdicke der Scheibe gibt nicht an wann sie sofort gewechselt werden muss, sondern ab wann sie beim Belagwechsel auch erneuert werden muss.
Effektiv reicht die Scheibe auch noch einige zehntel Millimeter weiter...
Klingt vorerst widersinnig, ja das stimmt.
Aber die Mindestdicke stellt in dem Fall halt nicht dar wann die Scheibe wirklich platt ist, sondern ist einfach eine Richtlinie für den Mechaniker.
Ansonsten müsste man ja bei jedem Belagwechsel manuell ausrechnen ob der Belag die Scheibe in die tatsächliche absolute Verschleissgrenze abträgt.
Das nimmt einem der Hersteller einfach ab und wurde vorgerechnet.
Statt dessen könnte da auch 18mm absolute Dicke stehen. Ist aber nicht so
Also nochmal kurz zusammen gefasst.
Ist die Scheibe unter ihrer Verschleissgrenze -> Mitwechseln.
Ist die Scheibe über ihrer Verschleissgrenze -> Nicht Mitwechseln.
So einfach ist das.
Das steht übrigens im TIS und in jeder Werkstattanleitung.
Klar kann man auch einfach die Scheibe mitwechseln.. aber in dem Fall hat die Scheibe defacto noch locker "Fleisch" für einen Satz Beläge.
Btw. kann man als Faustregel sagen:
Eine Scheibe hält zwei Sätze Scheiben aus, die Scheibe darf zirka um 3 mm abgetragen werden (bei Innenbelüfteten Scheiben).
Die vom TE sind um genau die hälfte Verschlissen... also Verschleisstechnisch paletti das ganze.