Nein musst Du nicht! Sobald es 2 Gutachten gibt, wirst Du definitiv weniger Geld bekommen!
Das ist nicht richtig. Mir ist in mein erstes Auto (Golf 3) ein Linienbus der Stadtwerke reingefahren. Ich habe daraufhin beim VW Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen der Versicherung zukommen lassen. Daraufhin haben die Stadtwerke bzw. deren Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt, der das Gutachten nach OBEN korrigiert hat aufgrund von Ausstattung, Pflegezustand, Laufleistung usw.
Die Differenz zwischen Reparaturkosten und Auszahlungssumme (bei Selbstreparatur o.ä.) ergibt sich meines Wissens nach daraus, dass ein Steuerabzug stattfindet.