Beiträge von AndiLatte

    Nein musst Du nicht! Sobald es 2 Gutachten gibt, wirst Du definitiv weniger Geld bekommen!


    Das ist nicht richtig. Mir ist in mein erstes Auto (Golf 3) ein Linienbus der Stadtwerke reingefahren. Ich habe daraufhin beim VW Händler einen Kostenvoranschlag machen lassen und diesen der Versicherung zukommen lassen. Daraufhin haben die Stadtwerke bzw. deren Versicherung einen eigenen Gutachter geschickt, der das Gutachten nach OBEN korrigiert hat aufgrund von Ausstattung, Pflegezustand, Laufleistung usw.


    Die Differenz zwischen Reparaturkosten und Auszahlungssumme (bei Selbstreparatur o.ä.) ergibt sich meines Wissens nach daraus, dass ein Steuerabzug stattfindet.

    Ich habe auch mal in der Richtung recherchiert, weil ich das selbe Problem habe, allerdings auf Fahrer- und Beifahrerseite. Laut anderen Foren soll das Knarren v.a. bei Leisten auftreten, die nicht Chromline oder Shadowline sind, also insbesondere bei 4-Zylinder Modellen.
    Oft wird geraten, die oberen Dichtungen mit Lenor (Weichspüler) zu reinigen, weil da Weichmacher drin ist der den Gummi "weich macht". Wollte ich demnächst mal ausprobieren..


    Gruß


    P.S. Es soll Fälle gegeben haben in den Anfangsjahren, wo BMW auf Kulanz auf Chrom- bzw. Shadowline verbaut hat..

    Also erstens mal, wenn ich weiß, dass eine Person mit einem Auto fährt, auf welches sie nicht versichert ist, dann ziehe ich bei einem Unfall erstmal die Polizei hinzu, um den Unfall aufnehmen zu lassen und meine Rechte zu sichern. Da wäre mir dann auch die Freundin egal.
    Weiterhin kann es dir auch egal sein, solange du deinen Schaden kompensiert haben willst, ob die gute Freundin in ihren Prozenten steigt. Selbst wenn der Kollege nicht auf ihr Fahrzeug als Fahrer versichert ist, wird die ihre Haftpflicht zahlen müssen. Möglicherweise nimmt die Versicherung Regressansprüche gegen die Freundin, weil sie vertragswidrig gehandelt hat und eine nicht versicherte Person hat fahren lassen. Das kann dir wiederum egal sein, möglicherweise kann auch die Freundin gegen denjenigen, an den sie das Auto verliehen hat Ansprüche stellen, da er seine Sorgfaltspflicht im Umgang mit dem Fahrzeug verletzt hat.
    Sollte das alles mit der Versicherung auf keinen grünen Zweig führen, kannst du immernoch einen Anspruch aus § 823 I BGB wegen unerlaubter Handlung gegen den Fahrer geltend machen!


    (oben genanntes stellt keine verbindliche Rechtsberatung, sondern lediglich meine laienhafte Meinung zum Sachverhalt dar!)

    Kommt aufs Fahrprofil drauf an. Ich hab den neueren 318i Motor (N42) mit 143 PS und hatte auch mal den M43 Motor in einer Limo. Ich finde zum mitschwimmen im Verkehr taugts. Freilich wirst du nicht in die Sitze gedrückt bei Vollgas, aber 200 km/h rennt der M43 trotzdem. Zudem ein sehr robuster Motor.

    Erste Aussage: "Sie haben ja die Probefahrt gemacht, da haben sie ja auch nichts festgestellt oder?"


    Auf solche Aussagen am besten gar nicht einlassen. Natürlich steht's dir frei zu der Werkstatt zu gehen zu der du möchtest, Sinn der Verbraucherschutzregelung ist es ja gerade den Verbraucher zu schützen - und da soll er nicht das Risiko einer mangelhaften Reparatur tragen müssen. Also, auf zu BMW ;)



    Wird ja vermutlichen der Nockenwellensensor sein, oder?

    Grundsätzlich, wenn du als Verbraucher beim Unternehmer/Händler iSd § 14 BGB kaufst, hast du ein Mängelgewährleistungsrecht gem. §§ 434 ff. BGB. Innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf wird zu deinen Gunsten vermutet, dass der Sachmangel schon bei Gefahrenübergang vorlag, also dem Unternehmer zur Last gelegt, es sei denn er kann sich exkulpieren (also nachvollziehbar darlegen, dass der Mangel durch dein Verschulden entstanden ist bzw. er den Wagen in mangelfreiem Zustand übergeben hat). Der Unternehmer hat allerdings das Recht 3 mal nachzubessern, bevor du vom KV zurücktreten kannst, das is gefestigte BGH-Rechtssprechung.
    Inwiefern es jetzt darauf ankommt, ob du die Garantie in Anspruch nimmst und den Wagen bei einem Dritten reparieren lässt, damit kenne ich mich nicht aus. Sollte es dir aber unzumutbar sein, den Wagen beim Verkäufer in Reparatur zu geben weil du entweder eine größere Entfernung zurücklegen musst oder auf Mobilität angewiesen bist, sollte eigentlich die Garantie auch Arbeitslohn und Ersatzwagen übernehmen, wenn ich mich nicht irre.



    (oben genanntes stellt keine Rechtsberatung dar sondern lediglich meine persönliche Meinung zum Sachverhalt)

    Ich bin zwar kein Dieselexperte, aber meinen Beobachtungen nach ist das ganz normal. Sowohl beim Chrysler 300C, den ich oft gefahren bin (3.0 CRD), als auch bei dem Hyundai Tucson (2.0 CRD) meiner Mama geht die Temperaturanzeige nie ganz auf die Mitte, wie man es vom Benziner möglicherweise gewohnt ist.


    Das Verhalten deines 330cd (schöner Wagen übrigens :thumbsup: ) kann ich mir lediglich damit erklären, dass ein Zuheizer mitläuft, um die Betriebstemperatur möglichst flott zu erreichen, welcher dann wieder ausgeschaltet wird. Oder aber du bist erst in der Stadt gefahren und dann aus der Stadt raus, wo durch den Fahrtwind Kühlung hinzukommt?


    (my 2 cents)


    Gruß und allzeit gute Fahrt :)