Er sagte:" Da die wichtigen Stellen nicht lasiert werden ist es erlaubt"
Aber der will ja auch verkaufen!
Sowas ist mir zu heiß!
Das ist nicht korrekt! Die Rückleuchten (oder Blinker oder Scheinwerfer) sind so abgenommen wie sie aus dem Werk kommen! Sobald man da auch nur ansatzweise etwas dran verändert ist es nicht mehr zulässig. Es geht ja schließlich nicht nur um die Reflektoren, sondern auch um Helligkeit, Abstrahlwinkel, usw.
Es ist sogar noch nichtmal erlaubt die Rückleuchten (oder auch blinde Scheinwerfer) zu polieren! Denn man ändert damit ja theoretisch die Materialbeschaffenheit, -oberfläche und dicke. Durch nicht fachgerechtes polieren kann es sogar sein dass die Streuscheibe leicht wellig wird und der Scheinwerfer nicht mehr so ausleuchtet wie er sollte.
Polieren sehe ich aber nicht als so problematisch an. Habe ich auch schon mehrfach gemacht.
Es wird nur dann heikel wenn man die falschen Mittel zur Hand nimmt und das Kunststoff brüchig wird.