Ich denke, dass ein neues Zweimassenschwungrad Abhilfe schafft. Bei der Laufleistung ist das allerdings nichts Ungewöhnliches.
Wenn man schon das Zweimassenschwungrad wechselt, dann würde ich die Kupplung gleich mit wechseln. Selbiges auch wenn nur die Kupplung gewechselt wird, dann das Zweimassenschwungrad gleich mit.
Leider ist das ne relativ kostenspielige Sache, welche mit viel Aufwand verbunden ist. Hierbei muss das Getriebe runter, weshalb ich gleich beide Teile wechseln würde. Nicht das Du die eine Sache wechselst und 10.000km die andere Sache flöten geht. Dann hast Du wieder den ganzen Arbeits- und Kostenaufwand.
Beiträge von MaTo90
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Ich kenne es so, dass ein von einer Vertragswerkstatt geführtes Scheckheft bei einem Schaden der Unfallverursacher, bzw. die Versicherung auch diesen Stundensatz (der Vertragswerkstatt) zu zahlen hat. Sollte das Scheckheft nicht geführt werden, so wird zur Berechnung ein durchschnittswert für die Arbeitsstunden verwendet.
Dies ist meines Wissens, aber nur dann nötig, wenn man sich das Geld auszahlen lässt, bzw. wenn ein Gutachten erstellt wird. Sofern man das Fahrzeug bei BMW reparieren lässt, so muss die Summe der Reparatur (inkl. BMW-Stundelohn) beglichen werden (egal ob Scheckheft geführt oder nicht).
Ich lasse mich aber gerne eines besseren Belehren@TE
Berichte mal wie das Gesrpäch mit Deinem "Kumpel" gelaufen ist, bzw. wie Du weiter vorgehen willst -
Da ich bei ein Versicherungsgesellschaft gearbeitet habe denke ich das ich dir sehr wohl sagen kann das ein Versicherer das recht hat ein Gutachter zu beauftragen.
(Wie kann man sonst ein Gutachten anfechten wenn man selbst das Fahrzeug nicht begutachten darf. Dieses Recht haben beide Parteien.)Ich bin hier raus, ich finde es toll wenn 22j bubis meinen hier alles zu wissen, auch wenn sie daneben liegen.
Ist das Forum nicht dafür da sich auszutauschen und über Dinge zu diskutieren? Ich wollte Dir mit Sicherheit nicht auf den Schlips treten, jedoch behauptest Du Dinge die nicht belegbar sind. Das was der "22 jährie Bub" hier erzählt ist nicht aus dem Ärmel gezogen, sondern steht im deutschen Verkehrsrecht.
Und Du sagst Du hast bei einer Versicherung gearbeitet. Was soll ich davon halten? Letztendlich haben die Versicherung den Begriff "Nachbesichtigungsrecht" in die Welt gerufen. Wie dem auch sei... Belehre mich eines Besseren!!!
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Mein Gutachter war vom GTÜ und da kam schon ne heftige Summe raus, ich glaube um die 2.500€. Kotflügel vorne links, die Fahrertür (viele, auch tiefe, Kratzer und Dellen) und der Reifen vorne links war beschädigt. Bekommen hab ich dann ca. 1.300€ nachdem der zweite Gutachter da war und habs ja auch auszahlen lassen.
Natürlich darf der Auszahlende versicherung ein eigens Gutachten holen. Genau so wie du das recht hast.
Das gilt übrigens überall. Jede Partei kann und darf sein eigene Gutachter bestellen.
steht auch in dein ersten link, oder was soll ein Nachbesichtung sonst sein. Das Gutachter unabhängig sind ist auch klar, die bekommen halt nur ein Auftrag vom Versicherer. Der einzige Unterschied ist wer ihm bezahlt. Derjenige der bezahlt bestimmt noch immer wie der Gutachter arbeitet. Frag mal ein Gutachter nach der preis eines Hauses als Käufer oder als Verkäufer.
Und natürlcih wird der Schaden vollständig bezahlt, wenn er in der Werkstatt repariert wird. Beim Auszahlung wird weniger und das vergessen die meisten einfach.
Hast Du Dir die Texte überhaupt durchgelesen? Deine Zitate helfen niemanden, solange Du nicht den Text der davor steht durchliest
Es existiert KEIN "Nachbesichitigungsrecht". Es gibt diesen nicht! Lies Dir doch mal bitte die Texte und Urteile in Ruhe durch! Dann wird Dir klar das es diesen nicht gibt und nur gerichtlich erwirken kann, sofern in dem vorliegenden Gutachten gravierende Mängel ersichtlich sind. Das muss Dir die gegn. Versciherung allerdings beweisen.Desweiteren hast Du Deine Zitate nichtmal durchgelesen. Du sagst: " Das Gutachter unabhängig sind ist auch klar, die bekommen halt nur ein Auftrag vom Versicherer. Der einzige Unterschied ist wer ihm bezahlt."
Dein Auszug Zitatauszug: "Es sollte Ihnen klar sein, dass der gegnerische Sachverständige den Weisungen seines Auftraggebers zu folgen hat und damit sicherlich nicht Ihre Interessen vertritt"Was denn nun?
Bitte nochmal durchlesen und nicht blind drauf loszitieren.Und zwecks Auszahlung. Die MwSt. ist ein durchlaufender Posten. Es ist klar, dass die MwSt. nicht an Dich ausgezahlt wird, sofern Du die Reparaturen selbst durchführst. Deswegen steht auf jeder Rechnung und auch im Gutachten, eine Brutto- und Nettosumme
Das hat aber absolut nichts mit vollständiger und unvollständiger Auszahlung zutun! -
Mein Gutachter war vom GTÜ und da kam schon ne heftige Summe raus, ich glaube um die 2.500€. Kotflügel vorne links, die Fahrertür (viele, auch tiefe, Kratzer und Dellen) und der Reifen vorne links war beschädigt. Bekommen hab ich dann ca. 1.300€ nachdem der zweite Gutachter da war und habs ja auch auszahlen lassen.
In dem Fall hat die Versicherung genau das erreicht was sie wollten. Die Schadensumme drücken und den unwissenden Geschädigten "abgezockt"!
Unglaublich diese Versicherung! Beim nächsten Mal weißte was zu tun istnatürlich hat der zahlende Versicherung das recht seine eigene Gutachter zu schicken, genau so wie ich das recht habe mir mein eigne Gutachter aus zu suchen. Ich möchte gerne eine Quelle aus dem Verkehrsrecht wo steht das dies nicht so ist. dein Smiley hilft dir da nicht weiter.
Die Kosten für mein Gutachter, in diesem Fall BMW werden nicht berechnet wenn ich den Schaden dort beheben lasse, ansonsten bleibt man auf 50€ sitzen.
Der einziger Unterschied war das der Gutachter der Versicherung ein andere Stundensatz genommen haben die aber dennoch Marktüblich ist ein Differenzbetrag von 100€ war es glaube ich. Reparatur bei BMW wird komplett übernommen, beim auszahlen wird den Stundenlohn von der Gutachter genommen abzüglich MwSt etc.
Eben nicht!!! Die gegn. Versicherung hat KEIN Recht eigene Gutachter zu schicken! Du als Geschädigter kannst Dir Dein Gutachter selbst aussuchen! Genauso wie Dein Anwalt, dessen Kosten von der gegn. Versicherung zu tragen ist!
Hier hast Du mal ganz gute Zusammenfassung bezüglich Schadenregulierung, Nachbesichtigungen, sowie deren Urteile:
http://www.nebe-sachverstaendiger.de/urteile9.htm
http://www.schadenfixblog.de/d…ng-eines-unfallfahrzeugs/
http://www.auto-unfall-hilfe.d…tm?unfall-nachbesicht.htmLasst Euch nicht übers Ohr hauen! Sobald die Schuld klar ist, alles dem Anwalt geben! Die Kosten dafür müsst Ihr nicht tragen und Ihr braucht keine Sorgen haben, dass die gegn. Versicherung Euch durch Ungewissheit übers Ohr haut. Letztendlich geht es um Euern Schaden! Dieser muss bezahlt werden und zwar VOLLSTÄNDIG!!! Das ist Euer gutes Recht
Hochlebe Deutschland -
Doppelpost sry
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So ein Unsinn, ich habe mein Auto bei BMW begutachten lassen, der Versicherung (AXA) schickte noch zusätzlich sein Gutachter zu mir und nach 1,5 Woche hatte ich den Check im Haus. unkompliziert und einfach.
Solche Leute wünschen sich die gegn. Versicherungen. Wie hoch war die Abweichung zwischen AXA-Gutachten und BMW-Kostenvoranschlag?
Zitatdas kannst du nicht verhindern und ist das Recht der Versicherung seine eigen Gutachte 8der dir nix kostet) zu schicken. also erstmal ist alles OK. Wenn dein Gutachter ganz normal und begründet den Schaden aufgelistet hat und der Gutachter der Versicherung meint das es viel weniger ist kannst/solltest du das anfechten.
Nachdem meine Aussagen "Unsinn" seien, wäre es evtl. ratsam, sich mal mit dem Verkehrsrecht auseinanderzusetzen
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Mir ist auch mal jemand rein gefahren. Nachdem ein Gutachter meiner Wahl ein Gutachten erstellt hatte hat die gegnerische Versicherung auch noch einen Gutachter geschickt, da sie mit der Höhe des Betrags nicht einverstanden waren. Also muss man den garnicht kommen lassen?
Nein musst Du nicht! Sobald es 2 Gutachten gibt, wirst Du definitiv weniger Geld bekommen!
Du als Geschädigter kanst Dich nach einem Verkehrsunfall auf die von seinem Sachverständigen vorgenommenen Feststellungen zur Schadenhöhe verlassen!!!
Solltest Du dem zustimmen dann läufst Du Gefahr, dass sich die gegn. Versicherung Informationen über das Fahrzeug und den Schaden macht und letztendlich die Schadensumme herunterrechnet.
Somit hast Du dann 2 Gutachten. Es steht Aussage gegen Aussage... Und eine zur Zahlung verpflichtete Versicherung wird NIEMALS in Deinem Interesse handeln! Letztendlich muss sich die 2. Begutachtung für die Versicherung rechnen, da diese auch Geld kostet. Das Geld muss natürlich dadurch kompensiert werden, dass Dein Schaden heruntergerechnet wird.
Aus diesem Grund, sollte man eine Nachbesichtigung IMMER verneinen und gleich auf nen Anwalt verweisen. Du als Geschädigter bist NICHT darlegungs- und/oder beweispflichtig. Auch wenn die Versicherungen Dich volllabern a la "Sie haben doch nichts zu verbergen", etc... nicht drauf eingehen. Letztendlich musst Du da hart bleiben. Lass es doch vor Gericht gehen! Na und... Solange die Unfallschuld klar ist, hat die gegn. Versicherung das Nachsehen -
Ist selber Azubi mit nem Gehalt von 400 €.. Bis ich da meinen Schaden von knapp 1.500€ (schätze ich mal) zusammen habe, ist die Saison gelaufen und mein Cabrio durfte den ganzen Sommer in der Garage verbringen und ich mir jeden Tag Mitfahrgelegenheiten suchen ..
Das Geld wirst Du, sofern Du es über die Versicherung laufen lässt, sowie nicht während des Sommers kriegen. Bis Du die Kohle letztendlich hast vergehen nochmal 2-3 Monate und mehr. Vorausgesetzt die Versicherung zahlt auch.
Ich habe das ganze gerade an der Backe... Wobei ich mir gleich nen Anwalt geholt habe, damit sich die gegn. Versicherung mit dem auseinandersetzt und mir nicht auf die Nerven geht
Leider wird sich die ganze Show weit nach hinten ziehen und wahrscheinlich auch vor Gericht enden. Aber das ja ne andere Story
Sollte die gegn. Versicherung versuchen einen eigenen Gutachter zu schicken, dann sofort abblocken. Es existiert keine rechtliche Grundlage für eine 2. Begutachtung der gegn. Versicherungen (auch wenn die Versicherungen was anderes behaupten) . Sobald Dein Fahrzeug (von einem Gutachter Deiner Wahl) begutachtet wurde kannst Du Dein Fahrzeug auch wieder in Stand setzen.
Der einfache Weg wäre natürlich, dass Dein Kollege mal Aufrichtigkeit zeigt, Dir die Kohle übergibt und notfalls sein Sommerurlaub streicht. So kommst Du mit Sicherheit schneller ans Geld, als über Versicherung, etc...
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Moin!
auf ein 2.!
Ich möchte mir gleich ne M2 Heckstoßstange kaufen. Dazu habe ich ein PDC-Nachrüstsatz von Conrad. Dieses möchte ich natürlich im Rahmen des Heckumbaus miteinabauen.
Nun ist jedoch die Frage, ob ich eine Heckschürze mit PDC kaufe oder aber ohne PDC-Vorrichtung?
Hier meine ich mal gelesen zu haben, dass die PDC-Sensoren von Conrad in die originalen PDC-Vorrichtungen der Heckschürze passen? Habt Ihr dazu Erfahrungen? Oder kennt Ihr den genaußen Durchmesser der PDC-Sensoren?Ich müsste die Heckstoßstange heute bestellen, damit ich sie am Wochenende einbauen kann, da es nächste Woche gleich in den Urlaub geht