Trotz Zusage vom Prüfstellenleiter, zuletzt im Jahre 2018 (als bereits NACH Umstellung der Geschichte mitm AGG), dass eine Eintragung nach 67R mit vorhandenem AGG weiterhin möglich sei, hat sich nun herausgestellt, dass es das offensichtlich nicht ist. Haben das tagelang diskutiert und auf verschiedenen Wegen probiert.
Prüfer wollte Anlage eintragen, setzt sich an den PC um das Zeugs reinzutippen, und Computer sagt original nein. Rücksprache mitm Chef ergibt leider auch nur, dass es keine Möglichkeit gibt die Eintragung nach 67R noch zu machen, wenn das offizielle System es nicht zulässt. System sagt: seit 1.10.2017 nicht mehr möglich. Fertig.
Nach kurzer Tel Rücksprache mit Herr Nagel:
Der TüV hat eine sogenannte Prüfpflicht eine TP, er kann also, wenn das Auto soweit ok ist, keine Ausstellung verweigern. Er kann höchstens den Wagen durchfallen lassen, weil ihm Leitungsverlegung XY nicht passt und hat andere Möglichkeiten, aber an sich darf er die Einbauprüfung nicht verweigern.
Fazit: Beim Armin Nagel dem sein Prüfer (das war Pott genug, oder) ist es weiterhin möglich!
Ggf sprich mal mit dem Armin , Tel ist ja bekannt und er hilft immer gerne weiter. Allein schon deswegen ist es die Sache wert, dort nen Wagen hinzuschieben.