Auskunft heute, dass absolut keine Daten zu alten Fällen ohne Freigabe des damaligen Versicherungsnehmers herausgegeben werden. Ich habe nachgefragt, ob wenigstens eine Schadenshöhe genannt werden kann, dies wurde strickt mit Hinweis auf den Datenschutz verweigert. Auf Nachfrage, welche daten damit geschützt werden, da es sich um fahrzeugdaten und nicht um personenbezogene Daten handelt, kam nur noch Gestammel. Alleine durch eine Auskunftsfreigabe durch den damaligen VN könnte ich an die Daten kommen. Hinweis der Versicherung, steht doch alles im Fahrzeugschein. -Pach nur, wenn da keine Vorbesitzer mehr gelistet werden, sondern nur noch deren Anzahl, ohne Hinweis auf Personen ...
Mein Einwand, dass der damalige Inhaber des Fahrzeugs doch ein Interesse hat, den Schaden zu verschleiern, wurde auch auf Hinweis auf mein "berechtigtes Interesse" ggf einen Betrug auszuschließen, abgelehnt.
Ich denke mal, da kommen zukünftig noch Gerichtsurteile, warten wir mal ab.
Was aber interessant ist: Lt aller Versicherungen werden Schadensdaten nach max 7 Jahren gelöscht, keine Chance mehr auf Dokumente. Meine Frage, ob das denn hilfreich ist, wenn wichtige fahrzeugdaten dann aus der datenbank verschwinden, kam nur die Antwort, dass man da auf die eigenen Gutachter zählt, die solche reparierten Unfallschäden sicherlich erkennen werden.
Ob ein Wagen aus optischen oder anderen selbst verursachten Gründen (Fremd- oder Selbstverschulden) lackiert wurde, steht aber leider nie im Lack. 