Das ist ja blöd. Ich habe ein TÜV Gutachten für die Kombination, Zulässig wäre es wohl schon...aber das ist trotzdem Sch...Natürlich war das nur eine mündliche Information dass das geht ohne...
Wenn es in der ABE ohne Hinweis auf Bördeln steht, dann ist es zulässig, aber ich vermute, dass in der ABE fett ein hinweis auf Anpassung der Kanten drinsteht.
ET30 wäre mir bei solchen Felgenbreiten neu. Was der TüV Dazu sagt, ist nochmal was anderes, aber da würde ich erst einmal nicht nachfragen, um keine bösen Geister zu wecken.