Ich hab dazu letztens noch nen Bericht im Fernsehen gesehen...Irgendein Felgendoktor hat da auch Material aufgeschweißt, gespachtelt, geschliffen und neu lackiert...kommt natürlich immer auf die Art der Beschädigung an! Das ganze war in Deutschland!
Kann er doch, er haftet eh nicht dafür. Aber wehe, der TüV erwischt Denjenigen, welcher mit den Felgen rumfährt, falls man es nachweisen kann. Aber wo kein Ankläger, da auch kein Richter. Der Wärmeeintrag in die Felge ist hoch beim Schweißen, wer garantiert da noch für die Stabilität der Felge im Fall der Fälle?
ZitatBitte beachten Sie, dass die Durchführung der Instandsetzung von deformierten Felgen in Deutschland zwar erlaubt ist aber stets auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. Eine TÜV Überprüfung ist hier technisch gar nicht möglich, da die Felge bei der Materialprüfung zerstört werden müsste.
Nach Informationen des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg, des Verkerhsministeriums NRW und der Felgenexperten vom TÜV Nord gibt es in Deutschland keine Betriebe, die über eine Sondergenehmigung für die Durchführung derartiger Arbeiten für den anschliessenden Betrieb im Strassenverkehr verfügen.
Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr zu derartigen Felgenreparaturen: „Der Sonderausschuss kam zu dem eindeutigen Ergebnis, dass eine Reparatur beschädigter Leichtmetallräder grundsätzlich abzulehnen ist. Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen gemeint. Reparaturen von mehrteiligen Rädern durch Austausch hierfür von den Radherstellern vorgesehenen Teilen, kann unter Beachtung der Montagebedingungen der Radhersteller nicht widersprochen werden. Entsprechend des Beratungsergebnisses vertritt das Bundesministerium die Auffassung, dass die Verwendung von reparierten Leichtmetallrädern unzulässig ist. In der Konsequenz verbietet dieser Sachverhalt den durchführenden Firmen nicht die Reparatur von Rädern, sondern untersagt das Inverkehrbringen von reparierten Leichtmetallrädern in den öffentlichen Straßenverkehr, weil dies als eine nicht kalkulierbare Gefährdung angesehen wird (§ 30 StVZO). Verantwortlich ist der Fahrzeugführer und Fahrzeughalter".
Bitte beachten Sie, dass die Durchführung der Instandsetzung von deformierten Felgen in Deutschland zwar erlaubt ist aber stets auf Ihr eigenes Risiko erfolgt. Machen ja, aber dann fahren nein. Deutsche Gesetze halt. Ein Joint darf geraucht werden, aber nicht verkauft oder gekauft werden. Ich war schon immer dafür, das Zeug zu verschenken.
Mit Reparatur sind jegliche Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen und Rückverformungen gemeint. Also alles, was über normales Ausschleifen, Abdrehen, Spachteln und Lackieren hinausgeht.