Grundsätzlich wenn ich halt Geschädigter war und der Schaden definitiv immer kein Totalschaden war, ahbe ich eigenen gutachter bzw. den der Werkstatt beauftragt und habe den Schaden bzw. meine Rechte an die Werkstatt abgetreten. Die kümmerten sich dann um alles, Gutachter, Leihwagen usw. Das ganze rechnete dann die Werkstatt mit der Versicherung ab, denn die haben da mehr Routine drin als jede Privatperson.
Zickte eine Versicherung rum und zögerte das alles mit Formularen hinaus, entstehen einfach nur Mehrkosten, da jeder Tag der Leihwagen auch kostet. Fast immer waren innerhalb von 4 Tagen alles geklärt und der Wagen repariert. Jede Versicherung wägt ab: mögliche Mehrkosten durch Verzögerung, Gutachter usw. gegen die mögliche Einsparung durch Druck, Zeit usw.
Je aufgeklärter man in ein solches Gespräch mit der Versicherung geht, umso weniger sehen diese Möglichkeiten, sich zu sträuben. Beim Anwalt würde ich nur stehen, wenn ich alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. Zumal ich nicht weiß, was der Anwalt für diese Beratung kassieren will und wer den dann bezahlen darf.
PS: Wenn Du den Wagen als unfallfrei gekauft hast und das vertraglich festgehalten wurde, ist dies auch für keinen anderen in Frage zu stellen. Du hast dich ausreichend durch Info vom Händler abgesichert und damit deiner Pflicht genüge getan. Zweifelt die versicherung dies an, hat sie selbst und nicht Du das nachzuweisen. Sie ist in der Beweispflicht.
Kommt die Versicherung mit Gutachtern, müssen sie natürlich Zugang zum Auto erhalten. Sollst Du dafür irgendwo hinfahren, sind dir dafür die entstehenden Kosten zu erstatten! Es gibt dafür eine Aufwandspauschale von 25 Euro, die du immer einfordern kannst. Gilt also für Telefonate, Fotos, Briefpost, Benzingeld usw. im Zusammenhang mit dem Unfall. Bei Mehraufwand weiß ich nicht, was dann passiert, ob nur max Pauschale, oder sogar mehr gezahlt wird.
Viel Erfolg