Korrekt
Nach AFA Tabelle ist das dann so.
Klar ist noch ein Wert vorhanden. Aber eben nicht auf dem Papier fürs Finanzamt.
Ich glaube ein Haus oder eine Halle ist nach 33 Jahren erst abgeschrieben.
Nach Werten der AFA Tabelle kann dir ein Händler z.B. auch bei einem Rückkauf des Fahrzeugs (wegen Mängeln usw) auch die genutzen Monate vom Rückkaufswert abziehen.
Das funktioniert aber ein bisschen anders....
(Bruttokaufpreis x Gefahrene Km) : Erwartbare Gesamtlaifleistung
z.b.
Bruttokaufpreis 32.150 Euro, vom Kunden gefahrene Strecke 10.000 km, erwartbare Gesamtlaufleistung 200.000 km. Nutzungsvergütung = 1.607,50 Euro (32.150 Euro x 10.000 km : 200.000 km)
Üblich ist auch z.b. 0,67% des Kaufpreises pro 1000km.
Deine Finanzamtrechnung gilt in so einem Fall nicht.
Edit:
Bei der 1%-Regelung für Firmenfahrzeuge ist dem Finanzamt das Alter des Fahrzeugs übrigens auch egal.