Also ich habe das damals direkt bei BMW machen lassen. Da bekam ich Anwalt, Ersatzauto und allen pipapo. Und wenn der Reparaturauftrag unterschrieben ist, hat die Versicherung auch nix zu melden.
Bei fiktiver Abrechnung sieht das ganze natürlich ganz anders aus.
Aber als Geschädigter hast du freie Werkstattwahl.
Sollte das zwischenzeitlich anders geregelt sein, läuft was falsch.