Schau mal diesen Thread durch - wir hatten das Ganze im letzten Jahr ziemlich ähnlich abgehandelt - der Threadersteller hat den Schaden dann aber selbst beheben wollen, weil sich so das Coupe finanzieren liesse...
naja. Das war ein spezieller Kandidat.
Aber dennoch bleibe ich dabei dass man als Geschädigter und bei tatsächlicher Reparatur freie Werkstattwahl hat.
Wenn ich bei geklärter Schuldfrage (ich bin Geschädigter) den Reparaturauftrag bei BMW unterschreibe, zahlt das die gegnerische Versicherung. Da gibts keine Nachverhandlung mit Gegengutachten, etc.