Ab… stimmt… da war ja noch was.
Naja. So top gepflegt scheint er ja nicht zu sein. Die Bilder vom aussergewöhnlichen Top-Zustand im anderen Thread stehen ja auch noch aus.
Und die ausgeschwärzten Mängel deuten darauf hin, dass er den Heckschaden auch nicht ordentlich (wenn überhaupt) gerichtet hat.
z.B. 4.6.1c: Rückscheinwerfer mangelhaft befestigt mit Gefahr des Verlierens oder Beeinträchtigung der Leuchtwirkung.