Hmmm naja, diesen Thread könnte man wahrscheinlich noch Jahre in die Länge ziehen
Fakt ist, dass beide Fehler gemacht haben. Denn, den Hintermann seine eigene Geschwindigkeit aufdrängen zu wollen ist auch Nötigung - egal, ob Geschwindigkeitsbegrenzung oder nicht.
Nur, wenn man jeden der drängelt, anzeigen will, sind die Gerichte bald wegen solcher Sachen überlastet. Ich will das vom Belgier nicht gutheissen, aber leider Gottes ist dieses Verhalten schon fast an der Tagesordnung.
Das grössere Problem ist meiner Meinung nach, dass man solchen Idioten (Belgier gemeint) im Falle eines Unfalles auch noch helfen muss. Ich würde wahrscheinlich die 110 wählen, und bin meiner Pflicht nachgekommen