Hmmmm was mir so eben noch nebenbei einfällt:
Habt Ihr schon desöfteren einen Autokorso veranstaltet? 30 Autos sind auch nicht eben ohne.
Falls ja: dann wisst Ihr ja wie das funktioniert (ich nicht - war noch nie so etwas dabei. Zumindest nicht SOVIELE Fahrzeuge).
Falls nein: ein Autokorso bedarf wohl laut §29 Abs. 2 StVO einer Erlaubnis / Genehmigung. Allerdings steht nirgendwo eine genaue Anzahl von Fzgen.
Hab dann nur noch den Tip gelesen:
Zur angesprochenen Grauzone: die Sache lässt sich möglicherweise leicht,
ohne großen Aufwand und ohne behördliche Ausnahmegenehmigung lösen,
sofern es sich tatsächlich nur um eine Ausflugsfahrt ohne Rallye-,
Korsocharakter o.ä. handelt, wenn Ihr nachfolgende Tipps beachtet: [Blockierte Grafik: http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/rolleyes.gif]
- Ihr müsst so fahren, dass von außen kein engerer Zusammenhalt der Gruppe erkennbar ist.
- Jeder Teilnehmer fährt individuell, d.h. es werden keinerlei Kolonnenrechte o.ä. in Anspruch genommen.
- Ihr solltet auf eine wie immer geartete Kennzeichnung der teilnehmenden Fahrzeuge verzichten.
- Die Abstände der teilnehmenden Fahrzeuge sollten differieren; es wird in loser Reihenfolge gefahren.
-
Mischen sich fremde Fahrzeuge in die Reihe der teilnehmenden Fahrzeuge,
dann sollten diese toleriert und nicht z. B. ausgebremst o.ä. werden.
Hoffe, wir müssen uns mit dem Sch... nicht auseinandersetzen 
- geartete Kennzeichnung: könnte schwierig werden, oder wollen wir alle die Embleme und Nieren entfernen? 