ok, da hast du Recht, es werden ja nur die beim ersten mal beanstandeten Punkte nachgeprüft. Ergo nur 1x "Glück o.ä." gehabt.
Erstprüfung fand übrigens bei Reifenhändler (neben Reparaturen) Point S statt. Spätestens bei denen hätte der Prüfer ja nachfragen können...
Alles vollkommen egal.
Es ist deine Betriebserlaubnis die erloschen ist und deine Versicherung die dir im Falle wenn einen Strick dreht.
Wenn eine Versicherung sich ums Zahlen drücken kann, dann macht die das auch, zu 100%.
Bei Personenschäden ist das selbst bei einer Teilschuld dein Ruin.
Also hole dir bitte ein Traglastgutachten bei deinem
und lass die Dinger eintragen.