Hm, das kann aber auch kein harter Fakt sein.
Mein (zu dem Zeitpunkt) 14 Jahre alter 5er hat bei dem Ditscher den mit ne Frau beim Einparken verpasst hat, ne Bewertung nach DAT und Schwacke bekommen.
Sicherlich gehen beide eigentlich nur bis Max. 12 Jahre, nichtsdestotrotz wird danach wann immer möglich bewertet.
Beiträge von Adi
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Nein, keine Benzindüsenadapter beim M54!!!!
Das läuft nie! -
Auf dem Compact sind die gleichen Felgen ab Werk freigegeben wie auf Limo, Touring, QP und Cabby.
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Willst du den Kühler selber bauen oder warum planst du ne ganze Woche?^^
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Warum einen zweiten Thread zum gleichen Thema bzw. sogar Fahrzeug?
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Mach dich mal vom denn Gedanken frei, das ein Fahrzeug das potentiell aus den anderen subjektiv hervorsticht, einen höheren Wiederbeschaffungswert wert hat.
Nochmal, das geht nach Schwacke. Ne tolle Lackierung und ne besondere Lederfarbe finden da halt kaum bis gar keine Bewertung. Und ne Versicherung richtet sich nur nach Schwacke, nicht nach potentiellen Liebhaberpreisen.... -
Äh nein, als gepflegtes Fahrzeug mit sauberer Historie hat Gem. Schwacke (Grundlage eines jeden Gutachtens) denke so 3-4, vielleicht 5....
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Wow, die Karre macht’s dir auch nicht leicht.
Einer der Gründe warum ich auf einen Firmenwagen umsteigen will, kein Bock mehr mich um nenn Daily zu kümmern^^ -
Warum wollt ihr zum TÜV oder zu BMW?
Ich denke mal die Schuldfrage ist unstrittig geklärt wenn der Wagen stand.
Also lasse ich mir von der gegnerischen Versicherung die Schadensnummer geben (die erstellt wurde aufgrund der (hoffentlich) gemachten Meldung des Verursachers an die Versicherung) und gehe mit dieser zu einem öffentlich Vereidigten Gutachter (Google fragen wo der nächste ist). Der macht das Gutachten inkl. allem Pipapo (Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffung, Restwert, wirtschaftlicher Totalschaden,...) und schickt es an die gegnerische Versicherung.
Diese prüft das Gutachten. Bei einem vereidigten Gutachter geht es in der Regel so durch solange da nicht abstruse Werte stehen (zu hoher Wiederbeschaffungswert oder Ähnliches).
Dann fragen sie ob du reparieren lassen willst oder direkte Abrechnung.
Beim reparieren lassen gehst in die Werkstatt deiner Wahl, kriegst nen Leihwagen und holst die Karre wieder ab.
Lässt dich auszahlen, kriegst die Netto Reparatursumme minus den Restwert (den kriegst dann vom Aufkäufer oder behältst den Wagen selber).
Lediglich die Prozedur beim wirtschaftlichen Totalschaden ist eine andere, die kenn ich aber nicht da ich noch keinen hatte.