Ja richtig, hat ja nichts mit der Änderung der Papiere zu tun.
Die muss ich so oder so machen, egal ob ne 19(2)-Eintragung oder Einzelabnahme.
Lediglich bei der 19(2)-Eintragung KANN der Prüfer angeben, ob eine Änderung der Papiere sofort oder bei nächster Gelegenheit erfolgen muss, bei der Einzelabnahme ist die immer sofort erforderlich.
Und hier der Hinweis, die Änderungsabnahme ist nur 18 Monate gültig/rechtlich bindend. Danach KANN bspw. die Zulassungsstelle die Übernahme in die Papiere verweigern und genau so die Rennleitung muss das im Fall einer Kontrolle nicht mehr akzeptieren.
Und ich hatte hier noch nirgends gelesen dass es um die Änderung der Papiere ging, sondern darum das das ProKit nicht eingetragen werden muss....