Beiträge von Adi

    Zitat


    Du passierst 12 Fahrstreifen in 3 Sekunden. Das sind 245 km/h ((12m*6+11m*12)/3s*3,6 = 244,8 km/h).


    Solltest du 200 km/h gefahren sein und die Frau sagen wir mal 80 km/h (schätze eher 100), musst du 120 km/h "ausbremsen" um eine Kollision zu vermeiden. Dafür benötigst du ca. 70 Meter (ohne Reaktionszeit). Das die Bremsen des S5 wahrscheinlich noch etwas stärker als 8m/s verzögern, lassen wir mal außen vor.


    Der Mercedes überfährt ca. 170 Meter (relative Strecke) bevor du ihn "überholst" bereits die Mittellinie. Der Geschwindigkeitsunterscheid beträgt beim "Überholen" bestimmt (edit: immernoch(!)) geschätzt 10-20 km/h. Also entweder fängst du erst an zu bremsen, als der Wagen bereits vollständig auf deiner Spur ist, oder du warst schneller als 200 km/h.


    Und deine Berechnung beruht auf welcher Messung?
    Pi mal Auge?
    Is ja geil....

    Hallo,


    fährt jemand die 179 vom E87 1er auf dem e46 (Coupe). 7,5x18 und 8x18 Mit einer ET von 47 bzw. 49 vorne und hinten sollte ja locker passen. Aber wie sieht es mit der Eintragung aus. Der 1er ist ja leichter als der E46. Dadurch würde ja wohl das Traglastgutachten zu geringe Werte bescheinigen und man kann selbst die Einzelabnahme vergessen, oder?


    LG
    Sebastian

    Maße passen. Traglast(-bescheinigung) beim Kundenservice erfragen und dann weisst du mehr.

    Zitat

    die Felgen wurden übrigens von zwei unterschiedlichen Prüfern in unterschiedlichen Orten (50km Distanz) nicht moniert, weil ich zur Nachprüfung musste (Feuchtigkeit im Blinker :rolleyes: ). Doppeltes Glück könnte man sagen, oder halt auch, es ist legal. Ich habe übrigens keine Eintragung für die Felgen


    Moment mal, das ist was ganz anderes als du oben geschrieben hast.
    Ja, das wird dir der Gutachter um die Ohren hauen.


    Denn du kannst ja nicht mal belegen, das diese Rad-Reifen-Kombination auf dem Fahrzeug war, also die HU war.
    Ergo sagt der TÜV-Prüfer, hab ich nicht abgesegnet.

    was der TüV nicht erkennt, weil er nicht mit der Nase drauf stößt, ist deswegen noch lange nicht zulässig.
    Auch wenn alles passt, ABE oder Eintragung oder passend ab Werk, Fertig.
    Du bist als Halter des Wagens verantwortlich und auch wenn der TüV nicht meckert, wird es deswegen nicht gleich konform.


    Im schlimmsten fall zahlt deine Versicherung bei einem Unfall nicht. Kannst Du dann selbst bei unverschuldetem Unfall, alles aus eigenem Portemonaie bezahlen. So versaut man sich spontan sein Leben - im schlimmsten Fall. Dein Risiko, deine Entscheidung, dein Geld.
    PS. gibt es beim Unfall Verletzte oder Tote wird es richtig interessant. Dann interessiert es kaum noch, ob du Schuld bist oder nicht, wenn die Gutachter auf die unzulässigen Felgen stoßen. Versicherungen tun alles, um sich aus Zahlungsverpflichtungen heraus zu manövrieren. :cursing:

    Was soll denn daran bitte unzulässig sein?
    Reifengröße ist die richtige, bei ET34 schleift auch nichts, und wenn die Felge die entsprechende Traglast hat, ist da null Komma gar nichts gegen einzuwenden.
    Da kann auch kein Gutachter was machen, wenn eine Überwachungsgesellschaft mit hoheitlichem Auftrag die Verkehrssicherheit feststellt.