Ja, aber du verstehst anscheinend nicht was ich dir sagen will.
Dein Ersatzrad würde Sinn machen, wenn du irgendeine Felge gleicher Breite,ET, Durchmesser und gleichem Reifen fahren würdest.
Mal als Bsp. ne Styling 44 mit 225/45/17 rund um.
Wobei auch jede andere Felge es auch tut und wir lassen mal außen vor ob die in die Mulde passt.
Wenn du jetzt aber mit dem von dir erwähnten Stahlrad rum fährst, ist und bleibt das keine zugelassene/eingetragene Rad-Reifenkombination.
Gerade dieses unterschiedliche Felge und Reifen auf einer Achse ist auch nur mit dem Notrad zugelassen, da dies explizit dafür zugelassen wurde.
Ich sag das ja nur, da du ja lieber ein vollwertiges Ersatzrad dabei haben willst, was du bei ner Panne im nirgendwo drauf werfen willst um dann wieder nach Hause zu fahren.
Das ist aber so in D nicht zulässig und ich denke in Ö auch nicht.
Gerade wenn dann was passiert, ist es für die Versicherung ein gefundenes fressen, wenn du keine zulässige Rad/Reifen-Kombi unterwegs bist.
Das Notrad ist neunmal dafür zugelassen dich um Pannenfall zum nächsten Reifendienst/Werkstatt zu bringen.