So wie ich es verstanden habe, sind nicht alle Airbags betroffen.
Tatsächlich wird wohl ausgebaut und dann anhand der Seriennummer des Airbags geprüft.
Beiträge von Adi
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Meine Vialle passt sich anscheinend auch super an, denn sie funktioniert jetzt mit dem b30 genau so gut wie vorher im b22, bin echt sehr zufrieden mit der.Nützt dir aber auch nichts, wenn es kein AGG mehr gibt.
Apropo:
Hast du denn schon das passende AGG für deinen B30?
Sonst wird nämlich auch eng. -
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Witzig. Hab ja auch sonst nix anderes zu tun :'D
Geschweige denn nen Termin beim TÜV zu machen..Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Kann ich verstehen.
Mein Stiefdad und ich haben auch überlegt noch seinen CLK umzurüsten.
Aber das hat sich jetzt wohl erledigt. -
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Auch wenn sie nicht in den alten Papieren stehen?
Kann ich mir iwie nicht so richtig vorstellen sryDann halt nicht.
Aber wie ich eben geschrieben habe, so ist das nun mal. -
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Tja, das wir jetzt aber zeitlich etwas Knapp bei mir dann Oo
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Heute alles bestellen. Und nächste Woche umbauen.
Dann noch eintragen.
Interessant wird für uns dann noch unsere Ersatzteile Versorgung, also auf mittelfristige Sicht... -
Fahren ja, aber nur mit Eintragung.
Nur die 205/50/17 auf Styling 73 ist Eintragungsfrei. -
Ich denke das siehst du falsch...
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Ich zitiere mal aus dem LPG-Forum:
[quote='''', post: 245906, member: 15561]Guten Abend,
ab dem 01.07.2017 ist es dann vorläufig erst einmal vorbei mit Umrüsten von "nicht ECE R115" Fahrzeugen.
Ob die Entscheidung rechtens ist muß noch geklärt werden, schließlich ist TÜV (und auch Dekra) nicht der Gesetzgeber.
Sehr geehrte Damen und Herren,
letzte Woche wurde uns seitens des VdTÜV mitgeteilt, wie die Umstellung von der bisherigen Praxis der Einzelabgasbestätigung auf die alleinige Nutzung der R115-Genehmigungen durchgeführt werden soll. Der Stichtag 01.07.2017 war schon länger festgelegt und nach der letzten Besprechung des Arbeitskreise beim VdTÜV wurde er wieder bestätigt. Die TÜV Rheinland Gruppe wird folglich zum 30.06. die Erstellung von Einzelgenehmigungen für Fahrzeugen, die in den Geltungsbereich der ECE-R115 fallen, einstellen.
Für typgenehmigte Fahrzeuge ist also zukünftig zwingend ein nach ECE-R115 typgenehmigtes Gas-Nachrüstsystem erforderlich. Ausnahmen sind Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 2 und älter, ebenso Importfahrzeuge (TSN genullt) oder einzelgenehmigte Fahrzeuge.
Die Prüforganisation haben mit der Festlegung auf o.g. Termin einen Konsens erzielt und setzen einheitlich europäisches und deutsches Recht um. Es besteht nicht die Möglichkeit, von dieser Vorgehensweise abzuweichen.
Bei Rückfragen zu der Thematik und der Vorgehensweise nach R115 stehen wir gerne zur Verfügung!
Mit freundlichem Gruß
Ihr Kompetenzzentrum für alternative Antriebe
TÜV Saarland automobil GmbH
TÜV Rheinland Gruppe
Am TÜV 1
D-66280 Sulzbach/Saar
email: typ@de.tuv.com
Telefon: + 49 (0) 68 97 / 50 06 - 2 89
Fax: + 49 (0) 68 97 / 50 06 - 2 84TÜV Saarland automobil GmbH
Am TÜV 1
D- 66280 Sulzbach
http://www.tuv.comGeschaeftsfuehrung
Joerg Hauser
Berthold Wallrich
Amtsgericht Saarbruecken
HRB 978
Ust. Id.-Nr.: DE 812349054[/quote]Da können wir hier ja froh sein, schon umgerüstet zu haben.
Bin mal gespannt wann die Umrüster klagen... -
PD mit EBC Black Stuff!
Sau gute Kombi -
Ah okay. Hab zwar meine beiden Pumpen(SWRA+Scheibenwischer) schon mal getauscht, aber nicht drauf geachtet.
An den TE:
EBay eine von Meyle, kostet neu 13? mit Versand.