Nicht nur für´s Wohlgefühl - solange die alten Zylinder drin sind hast Du kaskomäßig keinen Diebstahlschutz mehr!
Siehe z.B. Urteil Oberlandesgericht Nürnberg, Az.: 8 U 4326/01 und einige andere Fälle bei diversen Gerichten, wo die Fahrer der Kaskoversicherung den Schlüsselverlust nicht gemeldet haben und auch nicht die Zylinder tauschten.
Also:
1.) Melden bei der Versicherung
2.) Zylinder tauschen
so meine Meinung bzw. würde ich es so machen.
Grüße,
X.
