So hatte ich das eigentlich auch verstanden, also hat der Prüfer dann wohl auch keinen Ermessensspielraum mehr, selbst wenn bei erstmaliger Prüfung der GM nicht zum Durchfallen geführt hätte...
Liege ich richtig das man den Fehler nur durch Austausch des Zündschloss beheben kann? (inkl. Ärger mit EWS und Schliesszylinder etc
)