Beiträge von Falk11

    @ looser . Ja du, die sind unterschiedlich, wem sagst du das :) .
    Muss man halt vor Ort im Geschäft probieren, ist auch kein Problem.
    Ich hab sie jetzt nicht angestachelt zu schreien oder so ;) , aber das " Frühstücksbrett " hat mir nicht so gefallen :)
    Phillip, den Reboarder kannst ja mal testen bevor du ihn kaufst. In manchen Geschäften kannst du ihn testweise einbauen und mal ne Runde drehen.

    wegen dem Teil vor dem Bauch.

    Den Fangkörper hat meine auch gehasst :), deswegen hab ich den mit Gurt genommen.
    Der Britax-Römer war in der Höhe von der Rückenlehne etwas höher wie der Maxi-Cosi und sie hat da am besten rein gepasst.
    Egal was für einen jetzt, ich würde immer einen von 9-18 Kg nehmen und keinen den ich dann auf Gruppe 2-3 umbauen kann.
    Ich hab so einen probiert und die sitzen da nicht richtig drin und haben irgendwie keinen richtigen halt.

    Der Nadelhubgeber meldet den tatsächlichen Einspritzbeginn an das MSG, dann wird der Wert ( also Ist Wert ) zum soll Wert des Einspritzbeginns eingeregelt.
    Wenn der Nadelhubgeber/Spule einen weg hat muss das Problem auch nicht immer auftreten, das kann auch nur ab und zu sein.
    Wie opaauto geschrieben hat, mal messen. Du kannst auch mal versuchen bei ca. 2800-3000 U/min die Drehzahl zu halten und dann mit einem Holz oder Griff vom Schraubenzieher auf die Spule zu klopfen.

    Wir haben einen von Britax, finde den echt super.
    Der Gurt lässt sich leicht/einfach anziehen und auch wieder lösen. Man kann den auch unten am Hebel in die Schlafposition verstellen.
    Ist zwar eine Limo, aber im Mitsubishi passt er genau so gut.
    Geh am besten mal in die bekannten Geschäfte und probiere mal ein Paar.

    Hier ist es recht gut erklärt.


    Sachmängelhaftung - Kauf beim Autohändler


    Autohändler können die Haftung für einen Gebrauchtwagen beim Verkauf an Privatpersonen nicht ausschließen. Das bedeutet, dass der Händler grundsätzlich ein Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs für Mängel haften muss, die am Tag der Übergabe schon vorlagen. Dabei gilt außerdem die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt, der Händler muss in den ersten sechs Monaten nach Übergabe beweisen, dass das Fahrzeug den Mangel bei der Übergabe noch nicht hatte.


    Grundsätzlich muss jeder Autoverkäufer, egal ob privat oder gewerblich, im Rahmen der gesetzlichen Sachmängelhaftung für evtl. Mängel am verkauften Auto haften. Aber: Privatpersonen können diese Sachmängelhaftung ausschließen, ein einfacher Satz genügt: "Verkauf von Privat unter Ausschluss der gesetzlichen Sachmängelhaftung." Damit haben Sie als Privatverkäufer die gesetzliche Haftung soweit möglich ausgeschlossen. Trotzdem sind Sie als privater Verkäufer verpflichtet, den Käufer Ihres Autos unaufgefordert über evtl. Mängel am Fahrzeug zu informieren.